

Offiziell teilte Media Broadcast bis zum Nachmittag des darauffolgenden Tages mit, Störungsmeldungen lägen nicht vor. Erst gegen 16 Uhr verriet ein MB-Sprecher lediglich, dass eine Störung im Raum Sachsen-Anhalt bestätigt würde. Nach den Ursachen werde noch geforscht, heißt es lapidar.
Insider behaupteten, ein Media Broadcast-Techniker habe aus dem Kürzel R.SA nur „Radio Sachsen Anhalt“ gelesen und das öffentlich-rechtliche Programm MDR Sachsen-Anhalt durchgeschaltet. Erst gegen Abend wurde seitens des Senderbetreibers mit Sitz in Bonn an einer Stellungnahme gearbeitet, mit deren Veröffentlichung erst in der 25. KW zu rechnen ist.
Allein der Vertrag zwischen der deutschen TDF-Tochter und R.SA bestimmt, ob und wie der erhebliche Ausfall von Werbezeit finanziell ausgeglichen wird. Standardverträge gehen grundsätzlich nur von einer 99,7 prozentigen Verfügbarkeit der Sender aus; Ausfälle darüber hinaus werden prozentual abgegolten, sofern der Geschädigte seinen finanziellen Schaden nachweisen kann. Im aktuellen Fall gehen Kenner auf jeden Fall von einer gütlichen Einigung aus. Und auch die Werbekunden müssen sich nicht ärgern: Sie erhalten durch die Landesfunk Sachsen GmbH Ersatztermine zu gleichwertigen Konditionen.








