Gremienvorsitzende der Medienanstalten treffen Auswahlentscheidung
Klassik Radio und NORFOM Medien erhalten die verbliebenen Übertragungskapazitäten für bundesweites Digitalradio. Eine entsprechende Auswahlentscheidung für zwei der vier Bewerber hat die Gremienvorsitzendenkonferenz der Landesmedienanstalten (GVK) am 15. März 2011 in Berlin getroffen. Damit können drei weitere Radioprogramme digital starten: „Klassik Radio“ und zwei Unterhaltungsangebote der NORFOM Medien, „Radio 3.0“ und „UIP – Urban Independent Pop“.
Nicht berücksichtigt werden konnten die Anträge der beiden weiteren Bewerber, der Internationalen Christlichen Rundfunkgesellschaft e.V. für die digitale bundesweite Verbreitung des Hörfunkprogramms „Radio Horeb“ und der REGIOCAST DIGITAL GmbH für das Angebot „Caruso“.
Die GVK hat ihre Entscheidung nach umfassender Prüfung und nach Diskussion einer Empfehlung der Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) getroffen. Demnach konnte REGIOCAST DIGITAL in dieser Vergaberunde unter Anbieter-Vielfaltsaspekten nicht berücksichtigt werden, weil das Unternehmen bereits in der ersten Runde Zuweisungen für Radioprogramme und Telemediendienste bekommen hatte.
Da die anderen Bewerber im Hinblick auf inhaltliche Vielfalt (z.B. Informationsanteil) vergleichbar sind, sprach für Klassik Radio und NORFOM, dass ihre Angebote durch Nutzung der technischen Möglichkeiten und programmliche Innovation in höherem Maße eine Stärkung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit und der Attraktivität des neuen Übertragungsstandards DAB+ erwarten lassen. Insoweit tragen sie zu einer breiteren Akzeptanz des Digitalradios bei als das Angebot der Internationalen Christlichen Rundfunkgesellschaft. Radio Horeb kann aber nachrücken, falls in dem ausgeschriebenen bundesweiten Multiplex Kapazitäten im beantragten Umfang frei werden.
Die Auswahlentscheidung durch die GVK war notwendig geworden, weil sich die vier Bewerber innerhalb der von der ZAK gesetzten Frist nicht über die Aufteilung der Kapazitäten verständigen konnten. Die Unternehmen hatten zuvor für ihre geplanten Hörfunkprogramme bzw. Telemedien mehr Kapazitäten nachgefragt als zur Verfügung standen.
Mit dieser Entscheidung steht die Belegung für den bundesweiten Digitalradio-Multiplex im Standard DAB+ fest. Die Zuhörerinnen und Zuhörer dürfen sich auf insgesamt zehn private Hörfunkprogramme freuen:
– LoungeFM (Entspannungsradio GmbH i.Gr.)
– ERF Radio (ERF Medien e.V.)
– Radio Rauschgold (Neue Welle Rundfunk-Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG)
– ENERGY (Radio 97,1 MHz Hamburg GmbH)
– 90elf – Dein Fußball-Radio (REGIOCAST DIGITAL GmbH)
– RemiX (REGIOCAST DIGITAL GmbH)
– litera (REGIOCAST DIGITAL GmbH)
– Klassik Radio (Klassik Radio GmbH & Co. KG)
– Radio 3.0 (NORFOM Medien GmbH & Co. KG)
– UIP – Urban Independent Pop (NORFOM Medien GmbH & Co. KG)
Hinzu kommen eine Reihe von Telemediendiensten der genannten Anbieter sowie der MEDIA BROADCAST GmbH, außerdem die öffentlich-rechtlichen Programme Deutschlandfunk, Deutschlandradio Kultur und D-Radio Wissen.
Über die Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK)
Die Gremienvorsitzendenkonferenz setzt sich aus den Vorsitzenden der Beschlussgremien (Medienrat, Medienkommission, Versammlung etc.) zusammen. Die GVK trifft nach § 36 Abs. 3 RStV die Auswahlentscheidungen bei den Zuweisungen für drahtlose Übertragungskapazitäten an private Anbieter und ist zuständig im Rahmen der Plattformbelegung. Außerdem berät die GVK insbesondere über Angelegenheiten, die in der Medienpolitik und für die Zusammenarbeit der Landesmedienanstalten von Bedeutung sind. Dabei stehen Fragen der Programmentwicklung und medienethische Aspekte im Vordergrund, beispielsweise die Qualität und Entwicklung der elektronischen Medien vor dem Hintergrund ihres Einflusses auf die Werte und Normen unserer Gesellschaft.Der Medienratsvorsitzendeder Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK), Dr. Hartmut Richter, ist Vorsitzender der GVK.