Bereits Stunden vor der Sitzung der zuständigen Versammlung der Medienanstalt Rheinland-Pfalz (LMK) hat gestern der Direktor der LMK ein vermeintliches Ergebnis des Lizenzvergabeverfahrens für die zweite Hörfunkkette Rheinland-Pfalz in einer offiziellen Presseerklärung der Behörde veröffentlicht.
Diese Veröffentlichung mit einer detaillierten Begründung der Versammlungsentscheidung weit vor dem Zusammentritt des Entscheidungsgremiums der LMK ist nach Auffassung des Radiounternehmens REGIOCAST GmbH & Co. KG eine deutlicher Hinweis auf gravierende Verfahrensfehler bei der Vergabe der Lizenz. Die REGIOCAST bewirbt sich für die UKW- Ressourcen in Rheinland-Pfalz mit dem aufwändig produzierten Jugendprogramm NOWFM.
„Wir sind äußerst irritiert über diesen Vorgang und erwarten nun seitens der LMK vollständige Transparenz hinsichtlich des weiteren Verfahrens und eine Aufklärung über die Einflussnahme der Verwaltung auf die Entscheidung. Bei uns ist der Eindruck entstanden, dass eine publizistisch und wirtschaftlich bedeutende Weichenstellung unter Umgehung des dafür zuständigen Gremiums der LMK vorgenommen werden sollte. Angesichts dieser Beschneidung der Kompetenzen der Gremien der LMK begrüßen wir es ausdrücklich, dass die Versammlung der LMK entschieden hat, die Vergabe von ihrer Tagesordnung zu nehmen und zu einem späteren Zeitpunkt nach Aufklärung des Vorgangs zu entscheiden“, so Rainer Poelmann, Geschäftsführer der REGIOCAST in einer ersten Reaktion.
„Die in der veröffentlichten Presseerklärung genannten Gründe für eine Weiterlizenzierung des bisherigen Veranstalters beruhen auf einer verzerrten und einseitigen Darstellung unseres Antrags und berücksichtigen nicht die intensiven Bemühungen der REGIOCAST zur Zulassung eines anspruchsvollen Jugendradios aus und für Rheinland-Pfalz.“ Die REGIOCAST erwarte, so Rainer Poelmann weiter, eine Rückkehr zu einem geordneten rechtsstaatlichen Verfahren, das bis zur endgültigen Entscheidung durch die zuständigen Gremien Chancengleichheit für alle Bewerber garantiere. Es könne Bewerbern für Rundfunklizenzen in Rheinland-Pfalz nicht zugemutet werden, Ressourcen und Know-how für ein Bewerbungsverfahren einzusetzen, dessen Ergebnis bereits feststehe.
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