ARD und Deutschlandradio: KEF drängt auf UKW-Abschaltung 2033

Die KEF erkennt beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk die UKW-Verbreitungskosten nur noch bis Ende 2032 an. Ab 2033 können die öffentlich-rechtlichen Radioprogramme nur noch die Verbreitungskosten via DAB+ geltend machen, wie aus dem kürzlich veröffentlichten 24. Bericht der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hervorgeht. Wenn sie dennoch über UKW weitersenden wollen, müssen die entsprechenden Kosten durch Umschichtungen von Budgets aus anderen Bereichen getragen werden.9911c4ec37df45978ce1d3d55e3d8a8a

Der Fernsehturm am Berliner Alexanderplatz strahlt Radioprogramme sowohl analog per UKW als auch im Digitalradio-Standard DAB+ aus. (Bild: © Jörn Krieger)
Der Fernsehturm am Berliner Alexanderplatz strahlt Radioprogramme sowohl analog per UKW als auch im Digitalradio-Standard DAB+ aus. (Bild: © Jörn Krieger)

„Die gleichzeitige parallele Verbreitung von Hörfunk- und Fernsehprogrammen auf verschiedenen Verbreitungswegen oder in verschiedenen Qualitätsstufen (Simulcast) sieht die Kommission unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit seit langem kritisch. Vor diesem Hintergrund werden auch die Kosten für die terrestrische Verbreitung von Hörfunkprogrammen über UKW und DAB+ von der Kommission bereits seit ihrem 20. Bericht gemeinsam betrachtet und schrittweise reduziert“, erklärte KEF-Geschäftsführer Dr. Tim Schönborn gegenüber RADIOSZENE.

UKW-Abschaltung 2029 „nicht mehr erreichbar“

„Dieses Abschmelzmodell wurde ursprünglich unter der Annahme entwickelt, dass im Jahr 2029 UKW weitgehend durch DAB+ abgelöst sein würde. Dieses Ziel erscheint aufgrund immer noch nicht getroffener medienpolitischer Entscheidungen bezüglich eines koordinierten Ausstiegs aus UKW aus heutiger Sicht jedoch nicht mehr erreichbar. Somit können auf absehbare Zeit die erheblichen Kosteneinsparpotenziale, die durch die Beendigung des teuren Simulcast-Betriebs UKW/DAB+ möglich waren, nicht umgesetzt werden“, sagte Schönborn.

„Die Kommission trägt der Situation in ihrem am 23. Februar 2024 veröffentlichten 24. Bericht Rechnung und passt das Abschmelzmodell an. Die mit dem 20. Bericht für ARD und Deutschlandradio festgelegten Zielwerte für die Kosten der Programmverbreitung über DAB+ bleiben unverändert bestehen, müssen aber erst eine Beitragsperiode später, also in der Periode 2033 bis 2036, erreicht werden“, erklärte der KEF-Geschäftsführer.

„Damit verteilt sich die Umsetzung der angestrebten Kostenreduzierungen lediglich auf eine zusätzliche Beitragsperiode. Das Ziel der weiteren Reduzierung der Kosten für die terrestrische Hörfunkverbreitung wird unverändert beibehalten, allein dass nunmehr erst ab 2033 statt vormals ab 2029 nur noch die Verbreitungskosten für DAB+ verbleiben“, stellte Schönborn klar.

Wendepunkt 2033: KEF dreht Geldhahn für UKW zu

Der Wegfall der Anerkennung der Verbreitungskosten bedeute allerdings nicht das Aus für UKW im Jahr 2033, betonte Schönborn. Die KEF entscheide „mangels Zuständigkeit nicht über eine Fortführung der UKW-Verbreitung als solche. Es wäre eine unternehmerische Entscheidung der Rundfunkanstalten, UKW durch Umschichtung aus anderen Bereichen ihres Gesamtbudgets zu finanzieren, obwohl die hierfür erforderlichen Mittel von der KEF nicht mehr bewilligt werden“.

In anderen Worten: Wenn die ARD-Landesrundfunkanstalten und das Deutschlandradio ihre Hörfunkprogramme nach 2033 weiter über UKW verbreiten wollen, können sie das tun, die KEF bewilligt dafür aber keine finanziellen Mittel mehr. Die Gelder müssten aus anderen Bereichen abgezogen werden, wo sie dann fehlen. Für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk wird in den nächsten Jahren die Frage an Bedeutung gewinnen, ob er seine finanziellen Mittel verstärkt in Technik oder Inhalte investieren will.

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