Änderung der Zuweisung von UKW-Übertragungskapazitäten an die ByteFM GmbH
Der MA HSH-Medienrat hat außerdem den Zuweisungszeitraum von UKW-Übertragungskapazitäten an die ByteFM GmbH geändert: Die Zuweisung der Frequenzen 104,0 MHz und 91,7 MHz für die Verbreitung des Programms „ByteFM“ erfolgt nun vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2031.
Beide Frequenzen waren ursprünglich ab dem 1. April 2022 zugewiesen worden. Die Änderung wurde möglich, da die ROCK ANTENNE Hamburg GmbH & Co. KG die bislang ihr zugewiesene UKW-Frequenz 91,7 MHz vorzeitig zurückgegeben hat und die bislang von Radio Hamburg genutzte Frequenz 104,0 MHz ohnehin ab 1. Januar 2022 zur Verfügung steht.
Quelle: MA HSH-Pressemeldung
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