Unzulässige regionalisierte Werbung bei Antenne Bayern – Der Lokalfunk wehrt sich

vbl logo 2021ANTENNE BAYERN will auch lokale Kunden für Hörfunkwerbung gewinnen und präsentiert sich als Alternative zu lokalem Rundfunk und anderen regionalen Werbeträgern. In diversen bayerischen Ballungsräumen kursieren derzeit entsprechende Angebote. Mittels Geo-Targeting im Internet-Radio wollen ANTENNE BAYERN und ihre Tochter ROCK ANTENNE den lokalen Medien Konkurrenz machen.

Der Verband Bayerischer Lokalrundfunk (VBL) hat jetzt ein Gutachten zu diesem Themenkomplex initiiert. Rechtsanwalt Dr. Jürgen Wente weist darin darauf hin, dass die beschriebenen Aktivitäten von Antenne Bayern nach dem Medienstaats­vertrag (§ 8 Abs. 11) verboten sind. Auch die Landesmedien­anstalten halten regionalisierte Werbung in landesweit verbreiteten Programmen für unzulässig.

Der VBL appelliert an den Gesetzgeber, das im Medienstaatsvertrag definierte Ver­bot regionalisierter Werbung auch im Bayerischen Mediengesetz eindeutig zu formulieren.

Nach Ansicht des VBL greift Antenne Bayern mit den neuen lokalen Werbe­ange­boten die seit Jahrzehnten lokal geprägte Rundfunkstruktur im Freistaat an und gefährdet Arbeitsplätze. Die lokalen Sender beschäftigen über 1500 Mitar­beiter­innen und Mitarbeiter.

Quelle: VBL-Pressemeldung