Die Bundesnetzagentur hat heute dem Unternehmen Media Broadcast GmbH vorläufig untersagt, gegenüber einigen Radioveranstaltern neue Entgelte für die Übertragung von UKW-Rundfunksignalen einzuführen.
Verstoß gegen gesetzliche Entgeltmaßstäbe
Nach den bisherigen Ermittlungen verstoßen 14 der insgesamt 102 verschiedenen Entgelte offenkundig gegen das Verbot eines Preishöhenmissbrauchs zu Lasten der betroffenen Programmveranstalter.
Weitere 40 Entgelte beeinträchtigen die Wettbewerbsmöglichkeiten anderer Anbieter von UKW-Übertragungsleistungen, weil sie gegen das Verbot sog. Preis-Kosten-Scheren verstoßen. In diesen Fällen reicht die Spanne zwischen dem Entgelt für die Antennen(mit)benutzung und den Entgelten für die Ausstrahlung der UKW-Rundfunksignale offenkundig nicht aus, um einem effizienten Unternehmen die Erzielung einer angemessenen Verzinsung des eingesetzten Kapitals zu ermöglichen.
Verfahren der nachträglichen Entgeltkontrolle
Aufgrund einer Regulierungsvorgabe hatte die Media Broadcast der Bundesnetzagentur vor zwei Wochen die Entgelte angezeigt, die sie ab dem 1. April 2017 von den Programmveranstaltern für die Ausstrahlung von deren UKW-Hörfunkprogrammen verlangen wollte.
Wegen des offenkundigen Verstoßes der angezeigten Entgelte gegen die gesetzlichen Entgeltmaßstäbe ist ein Verfahren der nachträglichen Entgeltkontrolle eingeleitet worden, in dessen Rahmen die Entgelte nunmehr im Einzelnen geprüft werden. Die vorläufige Untersagung der angezeigten Entgelte gilt bis zu einer Entscheidung in diesem Verfahren.
Media Broadcast für Preisstabilität im Markt
„Die MEDIA BROADCAST ist an einer Preisstabilität im Markt gelegen. Das drückt sich in den gegenüber der Bundesnetzagentur angezeigten gleichbleibenden Entgelten für Radioveranstalter aus“, kommentierte ein MB-Specher die BNetzA-Entscheidung gegenüber RADIOSZENE.
Quelle: Pressemeldung der Bundesnetzagentur vom 14.02.2017 ergänzt von der Redaktion
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