
Bürgerfunk wird von der Landesmedienanstalt als „gelebte Teilhabe am öffentlichen Diskurs in Nordrhein-Westfalen“ beschrieben und ist in die Programmabläufe der Lokalsender eingebettet. Die neuen Servicestellen wollen über das Verfahren der Sendeanmeldung und über die technischen und gesetzlichen Anforderungen für die Ausstrahlung informieren. Die Bürgerfunkbeiträge müssen dann beim jeweiligen Lokalsender zur Ausstrahlung eingereicht werden.
Nach Angaben der LfM können die Servicestellen auch den Kontakt zu den Produzenten der gesendeten Beiträge herstellen, wenn es dazu Fragen gibt oder man sich für die Mitarbeit in einer der Gruppen interessiert. Außerdem helfen sie bei den ersten Schritten beim Radiomachen und haben einen Überblick über entsprechende Angebote in Nordrhein-Westfalen.
Weiterführende Informationen
Liste der Servicestellen in NRW
Quelle: Pressemitteilung / Homepage der LfM.










