Kai Gniffke: „Beitragsvorschlag der KEF stellt ARD vor große Herausforderungen“

Die unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) hat am 23.02.2024 ihren 24. Bericht an die Länder abgegeben. Zur bedarfsgerechten Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wird darin eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags für ARD, ZDF und Deutschlandradio von derzeit 18,36 EUR auf 18,94 EUR vorgeschlagen. Damit bleibt die KEF deutlich unter dem von den Rundfunkanstalten angemeldeten Finanzierungsbedarf.

Beitragsvorschlag der KEF stellt ARD vor große Herausforderungen (Bild: © SWR/Patricia Neligan
ARD Mediathek (Bild: © SWR/Patricia Neligan

Die vorgeschlagene Erhöhung um 58 Cent entspricht einer Steigerung von 0,8 % pro Jahr und liegt damit weit unter den aktuellen Preissteigerungsraten. Dieser Beitragsvorschlag für die Jahre 2025 bis 2028 bedeutet für die ARD-Landesrundfunkanstalten große Herausforderungen und stellt aus Sicht der ARD nicht die Finanzierung aller anstehenden Zukunftsaufgaben sicher.

Kai Gniffke, ARD-Vorsitzender: „Die unabhängige KEF hat ihren Beitragsvorschlag vorgelegt, jetzt sind die Länder am Zug. So sieht es das verfassungsgemäße Verfahren vor, das die Unabhängigkeit unserer Berichterstattung sicherstellt. Der konkrete Vorschlag bedeutet für uns aber große Herausforderungen, denn künftig haben wir mehr Aufgaben als bisher. Zusätzlich zu unseren linearen Programmen in Radio, Fernsehen und Online haben wir den Auftrag, stärker in digitale Angebote für jüngere Generationen zu investieren. Das sind wir den Menschen schuldig, die Medien heute schon überwiegend im digitalen Raum nutzen.“

Strategische Weichenstellung durch ARD-Reformen

Die ARD hat bereits frühzeitig wichtige Weichenstellungen vorgenommen, um trotz der nun schwierigen finanziellen Rahmenbedingungen weiter in die digitale Transformation und die Wettbewerbsfähigkeit ihres Angebots investieren zu können. Dazu gehören die verstärkte senderübergreifende Zusammenarbeit etwa in Kompetenzcentern, gemeinsame Programmangebote in Hörfunk und Dritten Programmen, eine Neuausrichtung der ARD Audiothek, die Straffung des Social Media Portfolios und eine deutliche Effizienzsteigerung im Verwaltungsbereich. So kann die ARD weiter ihren staatsvertraglichen Auftrag erfüllen.

Vertrauen in das verfassungsgemäße Finanzierungsverfahren

Die neue Beitragsperiode beginnt am 01.01.2025 und endet am 31.12.2028.

Die Entscheidung über die Höhe des Beitrags liegt nun bei den 16 Landesparlamenten der Bundesländer. Das dreistufige Verfahren zur Beitragsfestlegung sichert die Unabhängigkeit der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und damit die Erfüllung seines gesetzlichen Auftrags. Hauptfinanzierungsquelle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland ist der Rundfunkbeitrag. Die ARD vertraut auf das bewährte, verfassungsgemäße Verfahren zur Festlegung des Rundfunkbeitrags.

Quelle: ARD-Pressemeldung

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VAUNET zum KEF-Bericht: Verband begrüßt Absicherung der UKW-Verbreitung von ARD und Deutschlandradio bis 2033 „Der Ball für eine nachhaltige Beitragsstabilität liegt bei den Ländern“

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Der VAUNET – Verband Privater Medien zieht als Schluss aus dem am Freitag vorgelegten Bericht der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF), dass die Länder mit dem für den Herbst geplanten Reformmedienstaatsvertrag Auftrag und Struktur für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten noch einmal konkreter festschreiben müssen, wenn sie eine nachhaltige Beitragsstabilität gewährleisten wollen.

Der VAUNET begrüßt die Ausführungen der KEF zu den erforderlichen Einsparungen der Rundfunkanstalten und die Anpassung des Abschmelzmodells für die Finanzierung der Distribution der Hörfunkprogramme von ARD und Deutschlandradio über UKW um 4 Jahre. Die ursprünglich für die Beitragsperiode ab 2029 vorgesehenen Einsparungen bei UKW werden damit frühestens ab der Beitragsperiode ab 2033 realisiert.

Marco Maier, Vorsitzender des Fachbereichs Radio und Audiodienste des VAUNET und CEO der FFH MEDIENGRUPPE: „Die aus der KEF-Entscheidung resultierende Absicherung der UKW-Verbreitung bis mindestens Ende 2032 ist eine weitsichtige und realistische Einschätzung zur weiteren Entwicklung bei den Verbreitungswegen des Radios. Sie entspricht den Marktanforderungen und der Einschätzung des VAUNET. Im dualen Rundfunksystem schafft die KEF damit auch auf privater Seite Planungssicherheit für den Verbreitungsweg UKW. Dennoch werben wir beim Thema UKW/DAB+ weiterhin für Technologieneutralität und die freie Entscheidung der Rundfunkanbieter für ihre Verbreitungswege. Hier darf nicht schon wieder die nächste einseitige Deadline für UKW geschaffen werden. Der Hörermarkt soll und wird das regeln. Nach wie vor sind die Verbreitungskosten im Simulcast durch die KEF-Entscheidung nur für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk geklärt, eine adäquate finanzielle Unterstützung der Privaten wäre ein wichtiger Schritt zu mehr Wettbewerbsgerechtigkeit.“

Marco Maier (Bild: FFH/VAU.NET))
Marco Maier (Bild: FFH/VAU.NET))

Claus Grewenig, Vorstandsvorsitzender des VAUNET sowie Chief Corporate Affairs Officer von RTL Deutschland: „Der KEF-Bericht unterstreicht die Bedeutung einer unabhängigen KEF auch für die Debatte um die Ausgestaltung des Auftrags des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, die die wesentliche Grundlage seines Finanzbedarfs ist. Der Ball für eine nachhaltige Beitragsstabilität liegt bei den Ländern. Nur ein noch konkreteres Nachjustieren des öffentlich-rechtlichen Auftrags kann hierfür die Voraussetzung schaffen. Eine neuerliche Steigerung der finanziellen Ausstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks würde die bestehende Schieflage zu Lasten der unter erheblichem Marktdruck stehenden privaten Anbieter weiter verschlechtern.“

Claus Grewenig (Bild: © Vincent Mosch / VAUNET)
Claus Grewenig (Bild: © Vincent Mosch / VAUNET)

Zu den Ausgaben für Sportrechte betont der VAUNET die Notwendigkeit, die angebliche Deckelung im Rahmen einer Selbstverpflichtung durch die Rundfunkanstalten kritisch zu hinterfragen. „Wenn die KEF z. B. für 2022 enorme Kostenblöcke für den Sport im hohen dreistelligen Millionenbereich dokumentiert, stellt sich die Frage der Wirksamkeit von Selbstverpflichtungen“, so Grewenig. Diese waren das Ergebnis einer Beihilfe-Beschwerde des früheren VPRT (heute: VAUNET) bei der EU-Kommission. Der VAUNET kritisiert schon länger die fehlende Transparenz der von den Anstalten und KEF veröffentlichten Zahlen für diesen Bereich. Grewenig: „In den Verhandlungen um Sportrechte haben die Privaten unverändert nicht den Eindruck, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk hier unter einem großen Sparzwang steht.“

Quelle: VAU.NET

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