Nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts ist der im Jahr 2013 eingeführte Rundfunkbeitrag rechtmäßig. Die Revisionen der Kläger wies das Gericht nach eingehender mündlicher Verhandlung in seiner Verkündung am 18. März 2016 zurück. Die Kläger hatten verfassungsrechtliche Einwände gegen die Erhebung des Rundfunkbeitrags durch den Bayerischen Rundfunk und den Westdeutschen Rundfunk vorgebracht.
kronehit reicht Beschwerde gegen ORF-Gebühren bei EU-Kommission ein
Die ORF-Gebühren stellen nach EU-Recht eine staatliche Beihilfe dar, die nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig ist. Eine der wesentlichsten Voraussetzungen dabei ist, dass ein entsprechender, die Gebühren rechtfertigender öffentlicher Programmauftrag besteht und dass die Erfüllung dieses Programmauftrags einer effizienten behördlichen […] weiterlesen