Nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts ist der im Jahr 2013 eingeführte Rundfunkbeitrag rechtmäßig. Die Revisionen der Kläger wies das Gericht nach eingehender mündlicher Verhandlung in seiner Verkündung am 18. März 2016 zurück. Die Kläger hatten verfassungsrechtliche Einwände gegen die Erhebung des Rundfunkbeitrags durch den Bayerischen Rundfunk und den Westdeutschen Rundfunk vorgebracht.
Kai Gniffke: „Beitragsvorschlag der KEF stellt ARD vor große Herausforderungen“
Die unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) hat am 23.02.2024 ihren 24. Bericht an die Länder abgegeben. Zur bedarfsgerechten Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wird darin eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags für ARD, ZDF und Deutschlandradio von derzeit 18,36 EUR auf […] weiterlesen »