Neuer Kabelstreit: Deutschlandradio droht Rauswurf bei Unitymedia

DeutschlandradioZwischen dem Deutschlandradio und dem Kabelnetzbetreiber Unitymedia ist offenbar eine Auseinandersetzung um die Konditionen der Kabelverbreitung entbrannt. Unitymedia kündigte am 14. Januar 2019 in einer Pressemitteilung an, an seinem nächsten „Change Day“ in der Nacht vom 21. auf den 22. Januar 2019 neben weiteren Veränderungen in der Senderbelegung die vom Deutschlandradio betriebenen Deutschlandfunk-Programme (DLF) aus seinem Kabelnetz zu entfernen.

Ein Unitymedia-Sprecher erklärte gegenüber dem Branchenmagazin InfoDigital, dass das Deutschlandradio im vergangenen Jahr den Vertrag zur Verbreitung seiner Programme im Netz von Unitymedia zum Jahresende 2018 gekündigt und darüber hinaus bekundet habe, dass es eine weitergehende Kabelverbreitung durch Unitymedia nicht nachfragen werde.

Unitymedia„Das hierauf erfolgte Angebot von Unitymedia, gemeinsam eine neue Anschlussvereinbarung zur Kabelverbreitung der Programme des DLF zu verhandeln, hat das DLF leider nicht angenommen. Unitymedia hat daher in Konsequenz der Vertragskündigung des DLF nunmehr die Ausspeisung der Radio-Programme entsprechend vorgenommen“, sagte der Sprecher.

„Sollte seitens des DLF wieder Interesse an einer Kabelverbreitung in den Netzen der Unitymedia bestehen, so sind wir natürlich jederzeit bereit, mit dem DLF eine neue Vereinbarung über die Verbreitung der betroffenen Radioprogramme abzuschließen.“

Nach Informationen von „InfoDigital“ beruht die Vertragskündigung auf der strittigen Frage der Einspeiseentgelte, die Unitymedia fordert, das Deutschlandradio aber nicht zu zahlen bereit ist. In den Einigungen von Unitymedia mit ARD und ZDF zur Kabeleinspeisung, die den langjährigen Rechtsstreit um Einspeiseentgelte beendeten, wurden offenbar nur die öffentlich-rechtlichen TV-Sender berücksichtigt, nicht aber die Radioprogramme.

Die Herausnahme der Deutschlandfunk-Programme dürfte rechtlich heikel sein, denn das Deutschlandradio wird über den Rundfunkbeitrag finanziert und verfügt über einen Grundversorgungsauftrag, aus dem sich eine Verbreitungsverpflichtung, der so genannte Must-Carry-Status, ableiten lässt. Folglich könnte sich das Deutschlandradio juristisch gegen die Herausnahme wehren und die Wiedereinspeisung verlangen.

„Wir nehmen die einseitige Ankündigung von Unitymedia vom 14. Januar 2019 zur Kenntnis, die Programme von Deutschlandradio zum 22. Januar 2019 aus seinem Kabelnetz in Baden-Württemberg, Hessen und NRW zu entfernen“, sagte ein Deutschlandradio-Sprecher gegenüber InfoDigital. „Wir bedauern diesen Schritt und prüfen derzeit das weitere Vorgehen. Digital sind die drei Deutschlandradio-Programme weiterhin über DAB+, Internet und Satellit verfügbar, Deutschlandfunk und Deutschlandfunk Kultur darüber hinaus in vielen Regionen auch wie bisher über UKW.“

Quelle: InfoSat