Der Verband Privater Rundfunk und Telemedien e. V. (VPRT) hat in einem ganztägigen Workshop mit mehr als 60 Teilnehmern die neuen Optionen für mehr Wettbewerb im terrestrischen Sendernetzbetrieb diskutiert. Basis hierfür sind unlängst von Bund und Ländern verabschiedete Neuerungen im Telekommunikationsgesetz (TKG).
VPRT-Vizepräsident Radio und Audiodienste Klaus Schunk: „Mehr Wettbewerb und Mitsprache bei der Betreiberauswahl sind seit Jahren zentrale Forderungen des Privatradios. Das TKG ist ein überfälliger erster Schritt, der die Sender gegenüber den Infrastrukturbetreibern stärkt und endlich eine Chance zur Durchbrechung der Preisspirale bei den UKW-Tarifen bietet.“ Durch die neuen Rahmenbedingungen können künftig Radiosender Einfluss auf Auswahl und Konditionen für die Verbreitung via UKW und DAB+ nehmen, indem sie den Netzbetreiber bestimmen und nicht länger einen durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) ausgewählten Sendernetzbetreiber übernehmen müssen.
Der VPRT kritisierte in diesem Zusammenhang die bisherige Preispolitik der Media Broadcast. Schunk: „Die letzte Erhöhung zum 1. April um zwei Prozent war in der Sache und in der Kommunikation indiskutabel, zumal vorher schon die Leitungskosten gestiegen waren.“ Dem Verband war die neuerliche Steigerung der UKW-Entgelte zunächst ohne Begründung mitgeteilt worden. Der VPRT hat dies u. a. unter Verweis auf vorangegangene Tarifsteigerungen abgelehnt. „Monopolpreise befördern die Schieflage im dualen System, weil die privaten Anbieter unter Kostensteigerungen deutlich mehr zu leiden haben als die ARD. Auch wenn die Media Broadcast weiterhin eine bedeutende Rolle spielen wird, freuen wir uns über zusätzliche Optionen und flexible Ideen der Wettbewerber und werden die neuen Möglichkeiten prüfen.“
Hochkarätige Experten der BNetzA und der Landesmedienanstalten haben im Workshop Betreibermodelle für Sendernetze, geänderte Ausschreibungsbedingungen und Grundlagen der Regulierung erörtert. Anschließend konnten Netzbetreiber ihr Geschäftsmodell und die praktischen Auswirkungen der neuen Marktsituation vorstellen. Dabei wurde deutlich, dass sowohl bei der Abgrenzung zwischen Telekommunikations- und Medienrecht als auch bezüglich der Kosten für alternative Senderstandorte (bspw. Verbreitungskonzepte, Mitbenutzungsentgelte, Zuteilungskosten) noch zahlreiche Fragen offen sind, denen sich der VPRT in der Folge zuwenden wird.