

„Weil die Versammlung Verstöße gegen Bestimmungen des Staatsvertrages über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien (Jugendmedienschutz-Staatsvertrag – JMStV) nicht ausschließen konnte, wurde die Einleitung eines Prüfverfahrens bei der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) beschlossen.“ erklärt Martin Heine, Direktor der MSA.
Als Rechtsfolge eines Verstoßes gegen den Jugendmedienschutz sieht der Staatsvertrag eine Programmbeanstandung und/oder ein Bußgeld von bis zu 500.000 Euro vor.
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MSA – Medienanstalt Sachsen-Anhalt
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