Radioverband UNIKOM fordert: Keine weitere UKW-Verlängerung!

UNIKOM Radios Schweiz fbIn der Schweiz hält der Radioverband UNIKOM an der Abschaltung von UKW per 31. Dezember 2024 fest. Die Mitglieder der UNIKOM beschlossen deshalb am 3. April 2023 eine Statutenänderung, denn die UKW-Abschaltung sei existenziell für die zahlreichen in der UNIKOM vereinten DAB+ Radios.

Jürg Bachmann
Jürg Bachmann

„Solange UKW in Betrieb ist, geht die klassische Radiowerbung in der Schweiz trotz Digitalisierung immer noch ganz überwiegend an UKW-Radioveranstalter und kaum an Digitalradio-Veranstalter.“, so reagiert UNIKOM auf Aussagen des Präsidenten vom Verband Schweizer Privatradios (VSP), Jürg Bachmann, in der NZZ am Sonntag, es ergebe wahrscheinlich mehr Sinn, wenn letztlich jedes Radio für sich entscheide, wann der UKW-Ausstieg erfolge (vgl. auch „UKW-Abschaltung – Definitives Aus verzögert sich weiter).

Keine Hintertürchen!

Mit dieser eindeutigen Positionierung des Radioverbandes UNIKOM steht fest: Jegliche Versuche, am letztmöglichen Abschaltdatum 31. Dezember 2024 zu rütteln, können in keiner Weise als «Branchenlösung» dargestellt werden. Denn die UNIKOM repräsentiert rund 60 Prozent der Radiosender in der Schweiz.

Zur Erinnerung: Bereits 2014 hatten sich die SRG und die drei Schweizer Radioverbände VSP, RRR und UNIKOM geeinigt, UKW spätestens 2024 abzuschalten. Und die Gültigkeit der UKW-Funkkonzessionen für die SRG und die privaten Radioveranstalter endet am 31. Dezember 2024. Die bestehenden Konzessionen wurden Ende 2019 bereits einmal ohne öffentliche Ausschreibung für fünf Jahre verlängert, um einen geordneten Übergang von der analogen zur digitalen Verbreitung zu gewährleisten. Klar ist: Für eine neuerliche Verlängerung der laufenden UKW-Funkkonzessionen oder sonstige Tricks wie «Fade Out»-Massnahmenpläne besteht keinerlei Rechtsgrundlage.

Keine Extrawürste!

Für die UNIKOM ist auch klar: Sollte es das BAKOM als Regulierungsbehörde dennoch unterlassen, UKW per Ende 2024 vollständig abzuschalten, müssen die UKW-Frequenzen im Sinne von Art. 22a des Fernmeldegesetzes FMG öffentlich neu ausgeschrieben werden. Die UNIKOM hält deshalb neu sogar in ihren Statuten fest: «Die UNIKOM fordert vom Regulator eine öffentliche Ausschreibung der UKW-Frequenzen für die Zeit ab 2025 durchzuführen, sofern die UWK-Verbreitung nicht auf Ende 2024 eingestellt wird.» Denn eine UKW-Funkkonzession bietet einen eindeutigen Marktvorteil, der nicht einfach nur den heutigen UKW-Radioveranstaltern zugehalten werden darf.

Quellen: UNIKOM, persönlich.com

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