
Für die Ausschreibung gelten die Auswahlkriterien des § 33 MStV BE-BB. Zusätzlich beabsichtigt der Medienrat, die sogenannte „Alliierten-Klausel“ nach § 33 Abs. 5 MStV BE-BB bei der Auswahlentscheidung anzuwenden. Diese besagt, dass im Hörfunk Übertragungskapazitäten für Regional- oder Stadtprogramme auch Veranstaltern zugewiesen werden können, deren Rundfunkprogramme sich auf die besonderen Beziehungen Berlins zu seinen ehemaligen Schutzmächten gründen und diese weiterentwickeln.
Auf die von der mabb ausgeschriebene Berliner UKW-Frequenz 96,7 MHz sind bis zum Ende der Ausschreibung am 6. März, 12:00 Uhr folgende fünf Anträge eingegangen.
| Antragsteller | Programm |
| BB RADIO Länderwelle Berlin/Brandenburg GmbH & Co. KG | artbeat BERLIN FM |
| Audiotainment Südwest GmbH & Co. KG | bigFM |
| Skyline Medien GmbH | JAM FM TÜRK |
| Media Arabica Radio und Broadcast GmbH | RADIO ORIENT |
| France Médias Monde S.A. | RFI Monde – Radio France Internationale |
Der Medienrat wird in einer der kommenden Sitzungen über die Vergabe der Frequenz entscheiden.
Quelle: mabb-Pressemeldung








