NRW1 heißt das neue Privatradio von radio NRW und ANTENNE BAYERN

LfM-Zulassung von NRW1Im Zuweisungsverfahren über die zweite UKW-Kette in NRW, das den Programmnamen NRW1 tragen soll¹, haben die elf zugelassenen Antragstellerinnen und Antragsteller eine Absichtserklärung für ein gemeinsames Programmangebot unterzeichnet. Dies wurde in der heutigen Sitzung der Medienkommission der Landesanstalt für Medien NRW bekannt gegeben.

nrw1

Die Mitglieder der Medienkommission wurden informiert, dass sich alle Bewerberinnen und Bewerber in gemeinsamen Verhandlungen auf einen „Letter of Intent“ einigen konnten – ein bisher einmaliger Vorgang bei der Vergabe einer einzelnen UKW-Frequenz-Kette. Das Ziel dabei ist es, eine gemeinsame Unternehmung mit verschiedenen Gesellschaftern und unterschiedlichen Gesellschaftsanteilen zu gründen. Das geplante neue Hörfunk-Programmangebot in Nordrhein-Westfalen soll sich vornehmlich an eine junge Zielgruppe richten. Zusammen mit den 2021 gestarteten DAB+ Programmen wird der landesweite Radiomarkt dadurch noch vielfältiger.

NRW1: „Großer Schritt in Richtung eines höchst bemerkenswerten Ergebnisses“

„Mit historischen Superlativen soll man ja eher vorsichtig sein, aber der Vorgang ist schon ein großer Schritt in Richtung eines höchst bemerkenswerten Ergebnisses“, kommentiert Dr. Tobias Schmid, Direktor der Landesanstalt für Medien NRW, die Verhandlungen. „Mir jedenfalls ist kein vergleichbarer Fall von einem solch kollektiv-konstruktiven Verhalten aller Beteiligten bei einem Vergabeverfahren bekannt. Gut für NRW und gut für den Audiomarkt.“

Tobias Schmid (Bild: ©Dorothea Näder / Landesanstalt für Medien NRW) über das neue NRW1
Tobias Schmid (Bild: ©Dorothea Näder / Landesanstalt für Medien NRW)

„In der zweiten Januarwoche wurde eine Absichtserklärung von allen 11 Beteiligten unterzeichnet. Die Absichtserklärung ist noch kein rechtlich bindender Vertrag. Der wird noch im Moment gerade verhandelt. Die Absichtserklärung ist sehr detailliert und hat viele sehr viel potentielle Konfliktfälle sozusagen gelöst. Meine Zuversicht, dass der Vertrag zwischen diesen 11 Beteiligten zustande kommt, relativ groß. Die Beteiligten würden eine Unternehmung gründen, diese Unternehmung würde dann einen Antrag auf Zuweisung stellen und die bereits gestellten Anträge würden zurückgezogen werden und dann hätte man die wunderbare Situation, dass man einen zulassungsfähigen Antragsteller auf eine Kapazität hätte und die Medienkommission der Landesanstalt für Medien NRW müsste unter Berücksichtigung der Kriterien des Landesmediengesetzes NRW entscheiden.“, so Schmid wörtlich in der Sitzung.

Absichtserklärung
  1. Die 11 Teilnehmenden des Verständigungsverfahrens werden Gesellschafter einer gemeinsamen Gesellschaft mit einer Chefredaktion und einer Geschäftsführung.
  2. Die Gesellschaftsanteile teilen sich heterogen auf und richten sich nach verschiedenen Kriterien, die die LfM NRW im Verständigungsverfahren festgelegt hat und die sich ich an den Wertungskatalog des Landesmediengesetzes NRW anlehnen.
  3. Die beiden Hauptgesellschafter werden voraussichtlich Radio NRW und Antenne NRW sein.
  4. Da Radio NRW Hauptgesellschafter und gleichzeitig Hauptkonkurrent in der neuen Firma ist, werden die Stimmrechtsanteile und die Gesellschaftsanteile aus kartellrechtlichen Gründen nicht deckungsgleich sein, sondern nach komplizierten Kriterien unterteilt. Denn Radio NRW darf nicht destruktiv in das Geschäft eines neuen Geschäftsmodell eingreifen. Auf der anderen Seite hat Radio NRW in bestimmten Bereichen ein besonderes Schutzbedürfnis, insbesondere in der programmlichen Ausrichtung, bei der Radio NRW ein großes Mitspracherecht bekommt. Das Ziel soll aber immer sein, im Radiomarkt Vielfalt und Wettbewerb zu erzeugen.
  5. Der Gesellschafter mit den größten Stimmrechtsanteilen soll auch den Vorsitz der Gesellschafterversammlung übernehmen.
  6. Das Programm von NRW1 soll auf die Zielgruppe zwischen 20 und 39 ausgerichtet werden, die in NRW nicht mit einem kommerziellen Sektor abgedeckt wird. Die NRW-Lokalradios haben eine ältere Zielgruppe.
  7. Um den Lokalfunk in NRW wirtschaftlich zu stärken sollen die journalistischen Inhalte der Lokalradios für einen noch zu verhandelnden Betrag zwischen 100.000 und 150.000 Euro pro Jahr der neuen Gesellschaft zur Verfügung gestellt werden. Sobald der Return of Invest erreicht hat, soll das Unternehmen außerdem stufenweise bis 20% seiner Gewinne an den Lokalfunk abführen. Bis dahin profitiert der Lokalfunk aber auch schon über die radio NRW-Gesellschaftsanteile von fast 25%. Diese Erlöse sollen auch tatsächlich bei den Lokalstationen ankommen.

„Die Medienkommission begrüßt es außerordentlich, dass alle beteiligten Unternehmen einen gemeinsamen ‚Letter of Intent‘ unterzeichnet haben. Für die Medienvielfalt im Radio-Land Nordrhein-Westfalen ist das eine überaus erfreuliche Entwicklung. Mit der Verwirklichung dieser Absichtserklärung werden die Hörerinnen und Hörer noch mehr journalistische Hörfunkbeiträge nutzen können. Die bereitstehenden Frequenzen werden damit sinnvoll genutzt“, sagt Prof. Dr. Werner Schwaderlapp, Vorsitzender der Medienkommission der Landesanstalt für Medien NRW zum Start von NRW1.

Werner Schwaderlapp (Bild: © Landesanstalt für Medien NRW)
Werner Schwaderlapp (Bild: © Landesanstalt für Medien NRW)

Die neue Gesellschaft, die hierfür gegründet werden soll, besteht aus den zum Verständigungsverfahren zugelassenen Antragstellerinnen und -stellern des Verfahrens.

NRW1-Gesellschafter

  • Antenne NRW GmbH & Co. KG(ca.25%-Anteil)
  • Arabella NRW GmbH & Co. KG i.G.
  • ffnrw GmbH
  • KISS FM Radio GmbH & Co. KG
  • Metropol FM GmbH
  • NiedersachsenRock 21 GmbH & Co. KG
  • Plattform für regionale Musikwirtschaft GmbH mit dem Programm FluxFM
  • radio NRW GmbH (ca.25%-Anteil)
  • Radio TEDDY GmbH & Co. KG
  • ROCK ANTENNE GmbH & Co. KG
  • STUDIO GONG NRW GmbH & Co. Studiobetriebs KG

Im Zuge der Ausschreibung für ein landesweites UKW-Programm in NRW hatten sich bis zum Ende der Bewerbungsfrist Mitte Juni des letzten Jahres ursprünglich 13 Hörfunkveranstalter mit 14 Programmen für die analogen Frequenzen eines landesweiten Hörfunkprogramms beworben. Da somit insgesamt mehr Kapazitäten beantragt wurden als zur Verfügung stehen, wurde – wie es im Landesmediengesetz NRW vorgeschrieben ist – ein Verständigungsverfahren unter den elf Antragstellerinnen und -stellern eingeleitet, die die Zuweisungsvoraussetzungen erfüllen.

Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass im nächsten Schritt die Medienkommission den neuen Antrag als Ergebnis des Verständigungsverfahrens unter Vielfalts-Gesichtspunkten bestätigen muss. Dies wird voraussichtlich im Rahmen einer der kommenden Medienkommissionssitzungen im Frühjahr geschehen. Im weiteren Fortgang erfolgt auch die Einbeziehung der Wettbewerbsbehörden durch die LFM NRW. Alle weiteren Informationen zu dem geplanten Hörfunkprogramm und der Anbieter-Struktur werden zu gegebener Zeit veröffentlicht. Insgesamt umfasst die landesweite UKW-Kette derzeit 27 Frequenzen. Über sie können voraussichtlich ca. 6,5 Millionen Menschen in NRW erreicht werden.

¹) Update vom 15. Juni 2022: Laut Medienberichten soll die neue UKW-Kette in Nordrhein-Westfalen „NRW1“ heißen.


Vergabe der zweiten landesweiten UKW-Kette NRW1: DJV-NRW begrüßt erstes Ergebnis des Verständigungsverfahrens

DJV NRW

„Mit der Vergabe der zweiten UKW-Kette war anzunehmen, dass ein neuer Konkurrent auf den NRW-Radiomarkt kommt, der den Lokalfunk ernsthaft hätte unter Druck setzen können. Umso erfreuter sind wir, dass das Lokalfunk-System durch einen ausgefeilten Vertrag vom neuen Radioanbieter profitieren soll“, erklärt Volkmar Kah, Geschäftsführer des DJV-NRW. „Die Lokalfunkstationen sind elementare Bestandteile der Medienvielfalt in Nordrhein-Westfalen.“

Die Landesanstalt für Medien NRW (LfM) hat heute (21.02.2022) das vorläufige Ergebnis des Verständigungsverfahrens zwischen den elf Antragstellern für die zweite UKW-Kette (namens NRW1)¹ vorgestellt. Diese wollen eine neue Gesellschaft gründen, die einen Sender an den Start bringt, für den dann ein neuer Antrag auf Zuweisung der UKW-Frequenzen gestellt wird. Die Interessen des Lokalfunks in NRW sollen berücksichtigt werden: Zum einen kauft der neue Sender lokale Inhalte von den Lokalradios in einem Volumen von 100.000 bis 150.000 Euro jährlich, zum anderen bekommen sie 20% des Gewinns, sobald ein Return of Invest erreicht wurde. So steht es laut LfM in einer Absichtserklärung.

Volkmar Kah (Bild: ©DJV NRW)
Volkmar Kah (Bild: ©DJV NRW)

„Wenn tatsächlich auf dieser Basis ein Vertrag zustande kommt, ist das eine gute Lösung für NRW“, so Kah. „Die Angebotsvielfalt steigt und gleichzeitig wird der Lokalfunk gestützt. Das war so nicht zu erwarten und ist sicher in hohem Maße dem Einsatz der LfM um Direktor Dr. Tobias Schmid zu verdanken.“ Allerdings müssten noch viele Detailfragen geklärt werden. So sei bislang fraglich, ob alle Lokalsender vom Zukauf journalistischer Inhalte profitieren oder nur diejenigen, die im zukünftigen Verbreitungsgebiet von NRW1 liegen.

„Jetzt kommt es darauf an, dass diese Absichten auch vertraglich festgeschrieben werden und der Lokalfunk in seiner Gesamtheit gestützt wird. Die lokalen Radiostationen in NRW sind nicht nur für die Medienvielfalt enorm relevant, sie sind unverzichtbar, wenn es darum geht, die Menschen vor Ort zu informieren und bei Gefahrensituationen zu warnen, wie sie es im letzten Juli bei den Überschwemmungen getan haben“, betont Kah.

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