Am 29. Oktober wählt der Rundfunkrat des Hessischen Rundfunks (hr) die Nachfolgerin oder den Nachfolger von hr-Intendant Manfred Krupp. Die vom Rundfunkrat eingesetzte Findungskommission hat jetzt ihre Wahlvorschläge ausgesprochen.
Nach ausführlicher Beratung und intensiven Gesprächen schlägt sie mit Florian Hager und Stephanie Weber zwei Kandidaten zur Wahl des neuen Intendanten beziehungsweise der neuen Intendantin vor.
Florian Hager, geboren am 17. April 1976 in Aalen, studierte Medientechnik, Informatik und Multimedia an der Hochschule der Medien in Stuttgart sowie Publizistik und Filmwissenschaft in Paris und Mainz. Er arbeitete als Referent des Arte-Präsidenten sowie des Direktors für Europäische Satellitenprogramme beim ZDF. Hager war im Anschluss stellvertretender Programmdirektor sowie Hauptabteilungsleiter Programmplanung TV und Web bei Arte in Straßburg. 2015 wurde Hager Gründungsgeschäftsführer von funk, dem Jugendangebot von ARD und ZDF. Seit 2020 gestaltet Hager als stellvertretender Programmdirektor und Channel Manager die ARD Mediathek.
Stephanie Weber, geboren am 29. Oktober 1971 in Saarlouis, ist seit Januar 2021 Betriebsdirektorin des hr. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften und wissenschaftlicher Tätigkeit am Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht der Universität des Saarlandes wechselte sie 1999 zum Saarländischen Rundfunk (SR). Dort betreute sie im Justiziariat unter anderem die Rechtsgebiete Rundfunkverfassungsrecht, Programmrecht sowie Urheber-, Vertrags- und Arbeitsrecht. Von 2011 bis 2016 war Weber stellvertretende Justiziarin des SR. 2017 übernahm sie die Funktion der Verwaltungs- und Betriebsdirektorin des SR und verantwortete die Bereiche Finanzen, Technik, Personal sowie Honorare und Lizenzen, bis sie 2021 zum hr wechselte.
Die Findungskommission unter der Leitung des Rundfunkratsvorsitzenden Rolf Müller wurde in der Rundfunkratssitzung am 30. April eingesetzt, nachdem hr-Intendant Manfred Krupp erklärt hatte, wie geplant Ende Februar 2022 in den Ruhestand zu gehen. Die Vorschläge der Findungskommission dienen der Strukturierung des Verfahrens, spätere Wahlvorschläge von Mitgliedern des Rundfunkrats werden ebenfalls berücksichtigt. Die Kommission bildet sich aus den Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden von Rundfunk- und Verwaltungsrat sowie den Vorsitzenden der Ausschüsse beider Gremien.
Laut § 16 Abs. 1 hr-Gesetz wird die Intendantin oder der Intendant vom Rundfunkrat für fünf bis neun Jahre mit einfacher Mehrheit gewählt.
Quelle: hr-Rundfunkrat