Thüringer Landesmedienanstalt und Staatskanzlei schließen Vertrag über Soforthilfe
Ab sofort können private Rundfunkveranstalter aus Thüringen eine Soforthilfe für den Medienbereich zur Kompensation von Einnahmeausfällen durch die Corona-Pandemie beantragen. Vom Freistaat Thüringen werden hierfür insgesamt bis zu 2 Millionen Euro aus dem Sondervermögen des Freistaats bereitgestellt. Die Thüringer Staatskanzlei und die Thüringer Landesmedienanstalt (TLM) haben vereinbart, dass die TLM als Sachwalterin für den Privatrundfunk in Thüringen die Verteilung dieser Mittel vornimmt.
Medienstaatssekretär Malte Krückels und Jochen Fasco, Direktor der TLM, erklären: „Wir freuen uns, dass wir die zugesagte staatliche Hilfe für die privaten Rundfunkveranstalter nun auch zügig in die Tat umsetzen.“
Ziel ist die Sicherung der landesweiten, regionalen und lokalen Medienvielfalt sowie der redaktionellen Arbeitsplätze im privaten Rundfunk in Thüringen. Schnell und unkompliziert sollen den Rundfunkveranstaltern die Mittel zukommen, um Umsatzeinbußen und Insolvenzrisiken abzuwenden, die durch die coronabedingte Pandemie entstanden sind.
Zur Beantragung der Hilfeleistung stehen auf der Website der TLM Antragsformulare zum Abruf bereit.