Angesichts der Einnahmeausfälle wegen abgesagter Konzerte der Rundfunkorchester aufgrund der Corona-Pandemie haben sich ARD und Deutschlandradio unter Federführung des Südwestrundfunks (SWR) mit dem Deutschen Musikverleger-Verband (DMV) über Soforthilfen für Musikverlage und Urheber*innen verständigt.
Einbußen wegen ausgefallener Konzerte der Orchester werden abgemildert
Zur Abmilderung der Einbußen wird eine im Jahr 2016 geschlossene Rahmenvereinbarung über die Anmietung von Noten für Aufführungen der Rundfunkorchester so modifiziert, dass Zahlungsströme nicht abbrechen. Die Regelung gilt rückwirkend zum 1. Januar 2020 und ist auf ein Jahr befristet.
Deutscher Musikverleger-Verband: Wichtiges Zeichen der Solidarität
„Da wir eine Pauschalvereinbarung geschlossen haben, können wir deren Regelungen vorübergehend so modifizieren, dass Musikverlage, Urheberinnen und Urheber trotz der Absagen ihr Geld bekommen“, erläutert ARD-Verhandlungsführer Peter Wiechmann vom Justiziariat des SWR die Initiative: „Außerdem werden wir die Jahresabrechnungen beschleunigen, damit schnell Geld für die Überbrückung anderweitiger Ausfälle fließt.“
Der Verhandlungsführer des DMV Thomas Tietze (Bärenreiter-Verlag) begrüßt diese Initiative der ARD als wichtiges Zeichen der Solidarität in einer für die klassischen Musikverlage sehr schwierigen Situation. „Ich freue mich sehr, dass so die zu einem erheblichen Teil existenzgefährdenden Einnahmeverluste bei Musikverlagen, Urheberinnen und Urhebern ein wenig abgemildert werden können, und bedanke mich bei der ARD für dieses Entgegenkommen.“