Bundesnetzagentur legt UKW-Schwarzsender still

Bundesnetzagentur(18.04.2017) Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am Karfreitag einen UKW-Schwarzsender im Landkreis Grafschaft Bentheim stillgelegt.

Abschaltung und Ordnungswidrigkeitenverfahren

Der Prüf- und Messdienst der Bundesnetzagentur hat nach Hinweis der niederländischen Agentschap Telecom einen aktiven illegalen UKW-Sender auf der Frequenz 94,5 MHz in der Gemeinde Getelo im Landkreis Grafschaft Bentheim festgestellt.

Über die etwa 60 Meter hohe Sendeanlage wurden niederländische und deutsche Schlager gesendet. Sie wurde durch Mitarbeiter der Bundesnetzagentur abgeschaltet. Anschließend wurde der Sendemast von Mitarbeitern des Technischen Hilfswerks abgebaut. Sender, Leistungsverstärker und Antennenkabel wurden sichergestellt. Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde gegen den Betreiber der illegalen Sendeanlage am gleichen Tag eröffnet.


Update vom 29.04.2019

Störungen des Funkverkehrs am internationalen Flughafen Amsterdam-Schiphol

Der Prüf- und Messdienst der Bundesnetzagentur hat gestern den Betrieb eines illegalen UKW-Senders „Radio Ijsbeer“ auf der Frequenz 104,2 MHz in Heinsberg (Ortsteil Karken) abgeschaltet.

Radio Ijsbeer“ war nicht nur im UKW-Rundfunkbereich zu empfangen, sondern hat zusätzlich auf der in Amsterdam-Schiphol genutzten Flugfunkfrequenz bei 129 MHz anhaltende Störungen des Flugfunkverkehrs verursacht.

Der Sender wurde ohne notwendige Frequenzzuteilung und Genehmigung der Landesanstalt für Medien NRW betrieben und verstieß gegen die europäischen Bestimmungen für Sendefunkanlagen.

Abschaltung und Ordnungswidrigkeitenverfahren

Die Sendefunkanlage wurde nach einer Störungsmeldung durch die niederländische Agentschap Telecom durch Mitarbeiter der Bundesnetzagentur in Zusammenarbeit mit der örtlichen Polizei abgeschaltet und in Verwahrung genommen.

Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen den Betreiber der illegalen Sendeanlage wurde am gleichen Tag eröffnet. Der Betreiber muss mit einem hohen Bußgeld rechnen, für die Ermittlungen der Bundesnetzagentur können Gebühren erhoben werden.

Geldbuße von bis zu 500.000 Euro

Störungen durch die unerlaubte Aussendung eines Sendesignals sind generell verboten. Sie werden in Deutschland durch die Bundesnetzagentur ermittelt. Der Verursacher unerlaubter Frequenznutzungen wird kostenpflichtig auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet und die Störquelle wird beschlagnahmt. Gegen Betreiber illegaler Sendeanlagen kann eine Geldbuße von bis zu 500.000 Euro verhängt werden.