Facebook-Verbot (Update): Ö3 darf keine facebook-Beiträge mehr schreiben

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Update 03.04.2014: Facebook-Verbot wieder aufgehoben 

„Wir, der ORF, haben es jetzt höchstgerichtlich bestätigt, dass wir mit unseren Zuseherinnen und Zusehern und Leserinnen und Lesern wieder über Facebook kommunizieren können. Das freut uns sehr. Der Verfassungsgerichtshof hat mit seiner heutigen Aufhebung des De-facto-‚Facebook-Verbots‘ für die ORF-Medien eine richtungsweisende und für die multimediale Weiterentwicklung der ORF-Programme wichtige Entscheidung im Sinne des Publikums getroffen! Diese unakzeptable Einschränkung des ORF, mit seinem Publikum zu kommunizieren, wurde dadurch aus der Welt geschafft“, begrüßt ORF-Generaldirektor Dr. Alexander Wrabetz das heute vom Verfassungsgerichtshof bekanntgegebene Erkenntnis.

Dem ORF war von der Regulierungsbehörde mittels Bescheid im Jahr 2012 die Nutzung sozialer Netzwerke untersagt worden. Das sogenannte „Facebook-Verbot“ wurde in der öffentlichen Diskussion auch vielfach kritisiert. Gegen diesen Bescheid hatte der ORF zur Wahrung der Meinungsäußerungs- und Rundfunkfreiheit eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof eingelegt, der das Verbot von Kooperationen mit sozialen Netzwerken und in weiterer Folge den entsprechenden Bescheid der Regulierungsbehörde im Juli 2013 aufhob. Im September 2013 untersagte die Regulierungsbehörde allerdings erneut die Präsenz in sozialen Netzwerken. Diesmal, weil der ORF damit angeblich gegen das gesetzliche Verbot ständiger Foren verstoße. Diesen Bescheid hat der ORF daher neuerlich beim VfGH bekämpft. Mit dem heute zugestellten Erkenntnis wurde klargestellt, dass das im ORF-Gesetz formulierte „Foren-Verbot“ nicht die Nutzung von sozialen Netzwerken durch den ORF verhindert und der entsprechende BKS-Bescheid nun erneut aufgehoben, da die Meinungsäußerungs- und Rundfunkfreiheit unverhältnismäßig beeinträchtigt wurde.

„Es freut mich, dass der VfGH unseren Argumenten gefolgt ist. Für den ORF ist es wichtig, dass nun in dieser zentralen Zukunftsfrage Klarheit geschaffen wurde“, betont der ORF-Generaldirektor.

Quelle: Pressemitteilung des ORF.

 

Update 17.09.2013: Erneutes Facebook-Verbot für den ORF

Wie der ORF auf seiner Homepage mitteilt, werden die Facebook-Präsenzen des ORF als „ständige Foren“ angesehen. Diese seien gesetzlich verboten, so das Bundeskommunikationssenat (BKS). ORF-Generaldirektor Wrabetz äußerte sich gegenüber der Agentur APA „fassungslos“.

Update vom 26.07.2013: Facebook-Verbot für ORF aufgehoben

Der österreichische Verfassungsgerichtshof hat heute entschieden, das im ORF-Gesetz bestehende Facebook-Verbot für den ORF als verfassungswidrig aufzuheben.

Es verstößt gegen die verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechte auf Meinungsäußerungsfreiheit und Rundfunkfreiheit, wenn dem ORF Verlinkungen und Kooperationen mit sozialen Netzwerken verboten werden. Dem ORF ist es damit – unzulässigerweise – verwehrt, soziale Netzwerke zur Kommunikation mit auf diesen Plattformen registrierten Personen zu nutzen. Es gibt keine besonderen Umstände, die eine solche Regelung rechtfertigen würden. Es gibt auch vor dem Hintergrund des EU-Beihilfenrechts keine unionsrechtliche Verpflichtung dafür.

Das ORF-Gesetz legt jedoch auch fest, dass der ORF selbst kein eigenes soziales Netzwerk gründen und betreiben darf. Diese Passage ist angesichts der besonderen Stellung des ORF im Wettbewerb mit privaten Rundfunkanbietern nicht verfassungswidrig.

Update vom 15.11.2012:

Der ORF darf seine Facebook‐Auftritte ab sofort wieder betreiben. „Der ORF hat gestern erneut einen Antrag gestellt, seiner Verfassungsgerichtshof‐Beschwerde gegen das Facebook‐Verbot aufschiebende Wirkung zu gewähren. Diesem Antrag wurde heute in der Früh stattgegeben“, so VfGH‐Sprecher Christian Neuwirth.

Die Konsequenz ist, dass der ORF seine Facebook‐Auftritte ab sofort wieder betreiben darf Vgl. ORF darf seine Facebook‐Auftritte ab sofort wieder betreiben

Update vom 14.11.2012

Ö3 darf nun doch keine facebook-Beiträge mehr schreiben – ORF-Beschwerde abgewiesen

Heute, 14.11.2012, hat der österreichische Verwaltungsgerichtshof (VWGH) das sogenannte „Facebook-Verbot“ für den gesamten ORF bestätigt. Eine Beschwerde des ORF gegen das Verbot des Bundeskommunikationssenats wurde nun vom VWGH  als unbegründet abgewiesen. Die Pressemeldung des Verwaltungsgerichtshofs im Wortlaut:

Mit Bescheid vom 25. April 2012 stellte der Bundeskommunikationssenat fest, dass der ORF durch die Bereitstellung von insgesamt 39 mit Angabe der jeweiligen Internet-Adresse näher bezeichneten Online-Angeboten auf dem sozialen Netzwerk „Facebook“ das ORF-Gesetz (ORF-G) verletzt hat.

Dagegen richtet sich die Beschwerde des ORF an den Verwaltungsgerichtshof.

Nach § 4f Abs 2 ORF-G dürfen die dort aufgezählten Online-Angebote nicht im Rahmen des öffentlich-rechtlichen Auftrags bereitgestellt werden; hier geht es um die Ziffer25 der Aufzählung: „Soziale Netzwerke sowie Verlinkungen zu und sonstige Kooperationen mit diesen, ausgenommen im Zusammenhang mit der eigenen tagesaktuellen Online-Überblicksberichterstattung“.

Streit besteht zwischen der Medienbehörde und dem ORF darüber, ob es sich bei seinen Auftritten um eine „sonstige Kooperation“ handle. Der ORF meint dazu, dem ORF sei lediglich der Betrieb von sozialen Netzwerken verboten, wobei dieses Betriebsverbot nicht durch Kooperationen umgangen werden dürfe. Die Medienbehörde hingegen leitet aus der Formulierung der Norm („Verlinkungen zu und sonstige Kooperationen mit einem sozialen Netzwerk“) ab, das sich bereits die bloße Verlinkung nach dem Willen des Gesetzgebers als eine Art der Kooperation darstelle, weshalb dies umso mehr für die Erstellung von Seiten in einem sozialen Netzwerk gelten müsse.

Der Verwaltungsgerichtshof entnahm den Gesetzesmaterialien, dass der Gesetzgeber mit dieser Verbotsnorm von wettbewerbsregulierenden Erwägungen ausgegangen ist. Werbemöglichkeiten, die sich insbesondere aus der Nutzung von Internet-Foren und Chats einerseits oder sozialen Netzwerken andererseits ergeben, sollen dem ORF demnach versagt bleiben, wenn nicht die im Gesetz angeführten Gegenausnahmen zur Anwendung gelangen.

Der Begriff der „sonstigen Kooperation“ muss daher so ausgelegt werden, dass die vom Gesetzgeber gewollten Ziele nicht umgangen werden. Zielsetzung des Gesetzgebers ist es, derartige Online-Angebote aus Wettbewerbsgründen grundsätzlich anderen Medienunternehmen vorzubehalten. Unter einer „sonstigen Kooperation“ mit sozialen Netzwerken ist jede Form des Zusammenwirkens des ORF mit diesen zu verstehen, die den einer Bereitstellung von sozialen Netzwerken durch den ORF selbst gleichzusetzenden Effekt zeitigen.

Dies ist zu bejahen: Die beanstandeten Seiten ermöglichen dem ORF die Nutzung eines bereits vorhandenen, weltweit stark verbreiteten und populären sozialen Netzwerks (ca 800 Millionen Nutzer). Über die auf den Facebook-Seiten vorhandenen sogenannten „Pinnwände“ können Besucher der Seite insbesondere auch Kommentare abgeben („posten“) und mit dem Seiteninhaber oder auch anderen Besuchern in Interaktion treten; sie ermöglichen somit Formen der digitalen Kommunikation, die der Gesetzgeber dem ORF nur beschränkt und im Hinblick auf soziale Netzwerke nur insofern zubilligen wollte, als ein Zusammenhang mit der eigenen tagesaktuellen Online-Überblicksberichterstattung besteht.

Weiters argumentierte der ORF damit, dass er auf die Gestaltung von Facebook-Seiten Dritter keinen Einfluss habe.

Wohl setzt eine Zurechnung von Online-Angeboten zum ORF die Möglichkeit der Einflussaufnahme auf deren Bereitstellung voraus. Allerdings hat der ORF dafür Sorge zu tragen, dass das im zitierten Gesetz aufgestellte Verbot eingehalten und auch nicht dadurch umgangen wird, dass, wie das im vorliegenden Fall geschehen ist, mit Duldung des ORF von Auftragsproduzenten oder von ORF-Mitarbeitern Facebook-Seiten bereitgestellt bzw administriert werden, die beim Durchschnittsbetrachter den Eindruck einer eigentlichen ORF-Facebook-Präsenz erwecken. Sämtliche beanstandeten Facebook-Seiten betreffen Sendungen und Projekte des ORF; diesbezüglich hätte der ORF für die Einhaltung des Verbots Sorge tragen müssen. Dass er darauf gerichtete geeignete Maßnahmen gesetzt hat und die Bereitstellung der Facebook-Seiten dennoch nicht verhindern konnte, wird vom ORF nicht behauptet.

Aus diesen Gründen hat der Verwaltungsgerichtshof die Beschwerde des ORF als unbegründet abgewiesen.

RADIOSZENE-Meldung vom 02.05.2012

HITRADIO Ö3 darf keine facebook-Beiträge mehr schreiben

Die österreichische Medienbehörde KommAustria hat in der 2. Instanz entschieden, dass Hitradio Ö3 bei Facebook nicht aktiv sein darf. Der Sender will nun mit allen Rechtsmitteln gegen diesen Bescheid vorgehen. Bis auf Weiteres wird Ö3 aber keine eigenen Beiträge mehr auf ihrer facebook-Seite veröffentlichen. Das betrifft laut des Bescheids des Bundeskommunikationssenats u.a. auch die facebook-Seiten für die Sendungen Ö3 Soundcheck und die Ö3-Zeitreise, sowie von Radio Wien, Radio Niederösterreich und radio FM4.

Dies die letzte Meldung, die Hitradio Ö3 heute bei facebook gepostet hat:

letztes oe3 facebook posting

Von nun an dürfen die 272.000 ö3-facebook-Fans nur noch selbst an die Pinnwand schreiben.

Nachtrag:

Ö3 hat die Adminstrationsrechte der offiziellen Fanseite nun an den ursprünglichen Gründer der Ö3 facebook-Gruppe, Michi Gallobitsch aus der Schweiz, zurück übertragen. Mit seinem Einverständnis ist vor ist vor ca. drei Jahren die ö3 facebook-Gruppe zur offiziellen ö3-Fanseite umgewandelt worden wurde seitdem von ö3 verwaltet.

Michi Gallobitsch erklärt in seinem ersten Posting die offizielle Übernahme der Ö3-Fanseite wie folgt:

Hallo zusammen

Ich habe vor etwa 3 Jahren die Hitradio ö3 Gruppe gegründet. Und das, obwohl ich in der Schweiz wohne. Ich bin seit fast 30 Jahren ö3-Fan und dachte, dass ö3 unbedingt eine Facebook Gruppe haben muss. Ich war überrascht, wie viele Leute innert kurzer Zeit der Gruppe beigetreten sind. Eines Tages bekam ich eine Email aus Wien: ö3 möchte gerne meine Gruppe offiziell übernehmen und Weiterbetrieben. Zuerst dachte ich, dass sich da jemand einen Scherz mit mir erlaubt, aber es war dann doch jemand von ö3. Natürlich habe ich zugestimmt. Später wurde dann die Gruppe (sie besteht übrigens noch) durch diese Fan Seite abgelöst.

Nun muss ich lesen, dass die Medienbehörde ö3 verbietet, diese Fan-Seite zu betreiben. Liebe Medienbehörde, ich stelle hier offen die Frage, was daran schlimm ist? Oder passt Ihnen der Erfolg von ö3 nicht? Warum müssen gute Sachen immer verboten werden? Was ist das nächste? Darf der Auslandsösterreicher Michi Gallobitsch in Zürich bald kein ö3 mehr hören, weil eigentlich die UKW Sender nur fürs eigene Land gedacht sind? Ich habe in Österreich ein Feriendomizil. Eigentlich würde es ja niemand merken, wenn ich keine Tv- und Radio-Gebühren (GIS-Gebühren) bezahlen würde. Da ich aber mit dem ORF zufrieden bin, zahle ich die Gebühren gerne. Nur ö3 ist das Geld alleine schon wert.

Ich glaube, in der Welt haben wir viele andere wirkliche Probleme, die zu lösen sind. Warum also kümmert sich die Medienbehörde nicht um wirkliche Probleme? Genau gleich wird es Zeit, dass die Politik und die Parteien keinen Einfluss mehr auf den ORF haben.

So nun betreiben also bis auf weiteres die ö3 Fans und ich die Fan-Seite weiter!!!

 

Links
Facebook-Verbot für den ORF: Ö3-Chef Georg Spatt hofft auf „Reparatur dieses Anachronismus”
Warum die KommAustria dem ORF seine Facebook-Auftritte doch nicht verbietet…
„Liebe illegale Fans“: FM4 und Ö3 verabschieden sich von Facebook-Fans