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Warum die KommAustria dem ORF seine Facebook-Auftritte doch nicht verbietet…

KommAustria stellt fest: ORF verstößt mit Facebook-Aktivitäten gegen das ORF-Gesetz

RTR KommAustria small bannerNicht selten führen Meldungsüberschriften eher zur Verwirrung als zur Aufklärung. So auch diese hier. Ganz bewusst aber, und aus gutem Grund.

Am 2. Februar 2012 sorgte ein Bescheid der KommAustria medial für einiges Aufsehen. Die Medienbehörde habe dem ORF seine Facebook-Aktivitäten „untersagt“, „verboten“ oder ihm sonst wie die Erlaubnis dafür entzogen, wurde getitelt. Diskussionen brachen los und liefen in die falsche Richtung. „Jenseitig“ oder „absurd“ sei das von der Medienbehörde, wurde enttäuscht getwittert. Politiker, Interessenvertreter und Journalisten meldeten sich zu Wort und wunderten sich, was „der Medienbehörde eingefallen“ sei. Der ORF-Genraldirektor gar ließ verlauten, er werde diesen Bescheid „nicht akzeptieren“. Jene, die den Kern des Problems und die sachliche Lage erkannt hatten, wurden unter den lauteren Rufen kaum noch gehört. Wie meist in solchen Fällen.

Was tatsächlich geschah, sei mit einem Vergleich dargestellt. Schon mal mit dem Auto über eine rote Ampel gefahren? Und dabei von der Polizei erwischt worden? Ja!? Und hat der Beamte Ihnen verboten, über rote Ampeln zu fahren? Oder hat er – bei genauer Betrachtung – eigentlich festgestellt, dass Sie das, was Sie getan haben, von Gesetzes wegen nicht hätten tun dürfen? Na? Genau! Die Medienbehörde KommAustria verbietet oder untersagt dem ORF seine FacebookPräsenzen nicht. Das tut das Gesetz, genau genommen das ORF-Gesetz in § 4f Abs. 2 Z 25. Und nun hat die Medienbehörde festgestellt, dass der ORF gegen diese gesetzlichen Vorschriften verstoßen hat. Das ist – unter anderem – ihre Aufgabe. Auch das steht im ORF-Gesetz, in § 36.

Nochmal zur Ampel-Geschichte: Eine Diskussion darüber, ob die Ampel an einem geeigneten Ort aufgestellt ist, wird jedenfalls mit dem Polizisten sinnlos sein. An geeigneter Stelle werden gute Argumente des Lenkers aber sicher Gehör finden. Nicht unterschlagen werden soll, dass es durchaus auch sachliche und durch Informationen untermauerte Stellungnahmen und durchaus auch gut recherchierte Meldungen zur Causa gab. Die Headline der APA beispielsweise: „Medienbehörde: ORF verstößt mit Facebook-Auftritten gegen das Gesetz“. Und zu dieser Rechtsverletzungs-Feststellung der KommAustria ergänzte der Standard: „Die KommAustria hatte wenig Spielraum, anders zu entscheiden.“

Quelle: RTR Newsletter 01/2012 (pdf)

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