(bre(ma stellt Schleichwerbung und unerlaubten Sponsorhinweis fest
Die Bremische Landesmedienanstalt (bre(ma hat in den Hörfunkprogrammen ENERGY Bremen und Hit‐Radio Antenne Bremen Verstöße gegen das Landesmediengesetz festgestellt.
In der ENERGY Bremen Morning‐Show „MOIN“ vom 5. September 2011 wurde in der redaktionellen Moderation für einen Kleinwagen geworben. Die Vorzüge des Autos wurden ausführlich thematisiert. Unter anderem wurde der Wagen als „Raumwunder“ und als „einfach so geil“ bezeichnet. I
n einem Sponsorhinweis auf Hit‐Radio Antenne Bremen rief eine Krankenkasse im Herbst 2011 dazu auf, ihren Service zu testen. Dies verstößt gegen den Rundfunkstaatsvertrag, wonach Sponsorhinweise nur in vertretbarer Kürze und in angemessener Weise auf den Geldgeber hinweisen dürfen. Die Hinweise dürfen einen erläuternden Zusatz enthalten, aber keinen werblichen Charakter haben.
Hit‐Radio Antenne Bremen ist damit wiederholt auffällig geworden. Bereits im Frühjahr 2011 wurde ein Verstoß gegen Sponsoringvorschriften festgestellt. Beide Fälle waren in den regelmäßigen Programmanalysen der (bre(ma aufgefallen und wurden vom zuständigen Landessrundfunkausschuss in seiner Sitzung am 16. Februar 2012 abschließend bewertet. Die Programmveranstalter wurden auf die Verstöße hingewiesen und aufgefordert, diese zukünftig zu unterlassen.