Endlich handeln: ARD-Radiowerbung beschränken!

«Cashrabatt von 25 Prozent» für das BR-Schneepaket als Negativ-Beispiel

APR weiss„Die endlose Debatte um wirksame Werbeschränkungen des öffentlich-rechtlichen Radios muss endlich in konkrete Schritte der Landesgesetzgeber münden“, fordert Felix Kovac, der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Privater Rundfunk. Anlass, die Forderung nach einer wirksamen Beschränkung des ARD- Hörfunks in Erinnerung zu rufen, sind Akquisitionsmethoden des Bayerischen Rundfunks. Wintersportveranstalter werden für die kommende Saison bei privaten Stationen mit einem Angebot abgeworben, das nur ein Wettbewerber anbieten kann, der seine Kosten aus Rundfunkgebühren gedeckt weiß: Mit einem „Cashrabatt von 25 Prozent“ lockt das „Schneepakets 2011“. Üblich wären nach der Preisliste Mengennachlässe von 2,5 Prozent. Bei einem „Mediabudget von 30.000 €“ winkt ein „Vorteil aus Natural- und Cashrabatt von 17.500 €“. Wer für diesen Wert Spots bucht, bekommt im Paket die „On Top-Leistung Pistenwetter im Wert von 10.000 €“ dazu.

„Diese wettbewerbswidrigen Dumpingkonditionen zu Lasten der privaten Anbieter müssen wirksam ausgeschlossen werden“, fordert der Vorstand der APR. Es sei nicht Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Radios, in lokale und regionale Werbemärkte einzudringen. „Der gebührenfinanzierte Verdrängungswettbewerb gräbt den lokalen und regionalen Angeboten die Finanzierungsgrundlage ab“, warnt die APR. Diese zu erhalten sei dringend geboten, um die ökonomischen Grundlagen für die Programmleistung des Privatfunks zu sichern und Investitionen in die Digitalisierung des Radios zu finanzieren.

Die APR fordert eine Beschränkung von maximal 60 Minuten Radiowerbung je Landesrundfunkanstalt. Damit sei dem Interesse der Werbung treibenden Wirtschaft Rechnung getragen, mit Spots im Radio auch die Hörer des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erreichen zu können. Mit Blick auf die Rundfunkgebühren – zukünftig den Rundfunkbeitrag – seien die ARD-Anstalten auf die Werbeeinnahmen ohnehin nicht angewiesen.

Die APR spricht sich für klare, bundeseinheitlich im Rundfunkstaatsvertrag niedergelegte Regeln aus. So müssten widersinnige „Ausgleichsregeln“ für die tägliche Werbezeit bei der ARD gestrichen werden, heißt es in einem Positionspapier der APR. Durch sie werde eine zeitliche Beschränkung ad absurdum geführt, wenn nicht verkaufte Minuten werbeschwacher Tage bei hoher Nachfrage später zusätzlich gebucht werden dürfen. Da außerdem das Interesse der Markenartikler an Werbefläche im ARD-Radio auf nationale Kampagnen begrenzt sei, haben landesweite oder gar lokale und regionale Werbung in den ARD-Programmen nichts zu suchen.

„Unsere Vorschläge suchen einen praktikablen Interessensausgleich zwischen den Bedürfnissen der Werbewirtschaft und den Notwendigkeiten des privaten Rundfunks nach einer gesicherten Finanzierungsquelle“, betont APR-Vorsitzender Felix Kovac.

Die APR vertritt rund 280 Unternehmen des privaten Hörfunks, im Schwerpunkt lokale und regionale Anbieter .