Verstöße gegen Gewinnspielsatzung: Beanstandung gegen Antenne Düsseldorf

Die Landesanstalt für Medien NRW (LfM) beanstandet Verstöße von „Antenne Düsseldorf“ gegen die Gewinnspielsatzung. Dies beschloss die Medienkommission der LfM in ihrer Sitzung am 15. Juli 2011.

Ende letzten Jahres veranstaltete das Lokalradio fünf Tage lang ein Gewinnspiel. Im Hörfunkprogramm wurden jedoch keine ausreichenden Informationen über den Ablauf des Gewinnspiels gegeben. Auch vorgeschriebene Hinweispflichten (z. B. Teilnahmeverbot von Minderjährigen unter 14 Jahren) wurden nicht ausreichend berücksichtigt. Zudem fand die Auflösung des Spiels im Programm nicht statt.

Die Veranstaltergemeinschaft Lokaler Rundfunk Düsseldorf e. V. wird angewiesen, derartige Verstöße künftig zu unterlassen.

Die LfM hat laut Landesmediengesetz Nordrhein-Westfalen u. a. den Auftrag, die Einhaltung der Gewinnspielsatzung durch die von ihr lizenzierten Rundfunk- und Telemedienanbieter zu beaufsichtigen sowie bei Verstößen tätig zu werden. Die Gewinnspielsatzung enthält Vorgaben zum Jugendschutz, zum Ablauf und zur Gestaltung von Gewinnspielen im Rundfunk und Internet.

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