LfM beanstandet Programmverstoß bei Radio Kiepenkerl

Die Ausstrahlung zweier Beiträge im Programm von „Radio Kiepenkerl“ (Kreis Coesfeld) stellen einen Verstoß gegen das Verbot der Schleichwerbung dar. Dies stellte die Medienkommission der Landesanstalt für Medien NRW (LfM) unter dem Vorsitz von Frauke Gerlach in ihrer Sitzung am 1. April 2011 in Düsseldorf fest. In den Beiträgen ging es um die Präsentation eines neuen Automodells durch ein lokales Autohaus. Aufgrund des werblichen Charakters hätten beide Beiträge als Werbung gekennzeichnet sein müssen. Dies war unterblieben.

Die Medienkommission der LfM reagierte damit auf eine Programmbeschwerde der Initiative „Fair Radio“. Der Sender wird aufgefordert, den Verstoß künftig zu unterlassen.