
Diese Zuweisungen erlöschen vorzeitig, wenn durch eine landesgesetzliche Regelung ein Zeitpunkt für die endgültige Umstellung von der analogen auf eine ausschließlich digitale terrestrische Hörfunkverbreitung im Saarland bestimmt wird, der vor dem Ablauf der Zuweisungsfrist liegt.
Quelle: LMS-Pressemeldung







