Für die Beitragszahler*innen bedeutet es die erste Erhöhung seit zwölf Jahren, für die ARD weitere Einsparungen: Die KEF empfiehlt in ihrem aktuellen Bericht, den Rundfunkbeitrag auf 18,36 Euro anzupassen. Der Beitrag beträgt derzeit 17,50 Euro im Monat für ARD, ZDF und Deutschlandradio.
„Auch bei einem Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro werden wir weiter äußerst diszipliniert wirtschaften müssen. Dieser Aufgabe sind wir uns bewusst, und dieser Aufgabe werden wir uns stellen“, sagt ARD-Vorsitzender Tom Buhrow. Die ARD müsse künftig auch mal Dinge lassen. Das Ziel: „Wir müssen Prioritäten setzen und werden so weiterhin das bestmögliche Programm für die Menschen, die uns Monat für Monat bezahlen, anbieten. Gerade jetzt in Zeiten von Polarisierung, Fake News und mangelndem Respekt im Alltag.“
Zwölf Jahre ist der Rundfunkbeitrag nicht angestiegen, während sich in der gleichen Zeit die Lebenshaltungskosten in Deutschland um insgesamt gut 14 Prozent erhöht haben. Bundesweit hat die Umstellung von der geräteabhängigen Rundfunkgebühr auf den Rundfunkbeitrag pro Haushalt im Jahr 2013 insgesamt zusätzliche Einnahmen ergeben. Dieses Geld floss in eine sogenannte Beitragsrücklage. So konnte der Rundfunkbeitrag stabil gehalten und sogar einmal gesenkt werden. Die Mittel aus dieser Rücklage werden nun Ende 2020 aufgebraucht sein.
Dass der Rundfunkbeitrag so viele Jahre nicht angestiegen ist, hat auch damit zu tun, dass die ARD auf vielen Ebenen ihre Ausgaben reduziert und tiefgreifende Strukturreformen eingeleitet hat. „Wir haben Organisationsstrukturen angepasst, Produktionsabläufe optimiert und Personal abgebaut“, so Tom Buhrow. „Sonst wäre das nicht zu leisten gewesen.“
Zum KEF-Verfahren
Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hat heute (20.2.2020) ihren 22. Bericht an die Länder übergeben. Damit ist die zweite Phase des Verfahrens zur Feststellung des Rundfunkbeitrags abgeschlossen. Über die künftige Höhe des Rundfunkbeitrags entscheiden jetzt die 16 Landtage der Bundesländer in Form eines Staatsvertrages, den zuvor alle Regierungschefinnen und -chefs unterzeichnen müssen. Für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk mit ARD, ZDF und Deutschlandradio ist der Rundfunkbeitrag die Haupteinnahmequelle. Ein kleiner Teil des Geldes geht an die Landesmedienanstalten, den Aufsichtsbehörden für den privaten Rundfunk.
Der Rundfunkbeitrag liegt seit 2015 bei 17,50 Euro im Monat für ARD, ZDF und Deutschlandradio, von 2009 bis 2015 lag er bei 17,98 Euro.
Quelle: ARD-Pressemeldung
VAUNET fordert anlässlich der Vorstellung des KEF-Berichts externe Kommission zur Evaluierung der Strukturen und des Angebots von ARD, ZDF und Deutschlandradio
- Zukünftige Finanzierung sollte neuem Auftrag und neuer Struktur folgen
- Verband mahnt Klärung der offenen Finanzierungsfrage für den DAB+-Umstieg der privaten Radiosender an
- Verband erneuert Forderung nach weitgehender Limitierung von Werbung und Sponsoring
Der VAUNET – Verband Privater Medien plädiert anlässlich des aktuell veröffentlichten KEF-Berichts für eine Evaluierung der Struktur und der Aktivitäten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch eine unabhängige Strukturkommission. Ihr sollten auch externe Wirtschaftsexperten und Marktteilnehmer angehören. Auf der Grundlage der von ihr erarbeiteten Ergebnisse, müssten der Auftrag und die Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks von der Medienpolitik neu definiert werden. Dabei muss auch dem gewachsenen und vielfältigen privaten Inhaltemarkt und den wirtschaftlichen Interessen der hier tätigen Unternehmen Rechnung getragen werden. In einem zweiten Schritt müsste dann die zukünftige finanzielle Ausstattung der Anstalten diesem Auftrag folgen.
Mit Blick auf die Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder im März 2020 sagte Hans Demmel, Vorstandsvorsitzender des VAUNET: „Bereits die von den Anstalten 2017 vorgelegten Berichte zu Auftrag und Strukturoptimierung haben gezeigt, dass das System sich nicht aus sich selbst heraus nachhaltig reformieren kann. Der VAUNET teilt die Einschätzung der KEF, dass weitergehende strategische Ansatzpunkte für tiefgreifende Umstrukturierungen und kostensenkende Reformmaßnahmen erforderlich sind. Eine Strukturkommission wäre die Lösung, um sachorientiert aufzuzeigen, wo Optimierungspotenziale in der Struktur der Öffentlich-Rechtlichen liegen könnten. Diese Neujustierung läge auch im Interesse der Anstalten. Der wachsenden Diskussion über die grundsätzliche Legitimation der beitragsfinanzierten Angebote kann konstruktiv nur begegnet werden, wenn als Gegenleistung für die Beitragsaufwendungen der Bürgerinnen und Bürger auch klar definierte Mehrwerte stehen.“
Der VAUNET setzt sich für eine Schärfung des inhaltlichen Profils der öffentlich-rechtlichen Anstalten ein, mit dem sie sich klarer von den Angeboten der privaten Sender unterscheiden sollten. „Copy & Paste“-Programme in Radio und TV in Konkurrenz zu den Privaten sind keine Aufgabe des beitragsfinanzierten Rundfunks. Schwerpunktmäßig könnten ARD, ZDF und Deutschlandradio 75 Prozent ihres Budgets auf die Bereiche Information, Kultur und Bildung konzentrieren. Diese sollten als Inhalt in den nutzungsintensivsten Zeiten gesendet werden und nicht in Randzeiten oder Spartenangebote ausgelagert werden. Die regionalen Dritten Programme könnten sich wieder stärker auf ihren regionalen Auftrag besinnen.
Klaus Schunk, Vorsitzender des Fachbereichs Radio und Audiodienste im VAUNET und Geschäftsführer von Radio Regenbogen, sagte: „Es ist bedauerlich, dass bis heute kein politischer Gestaltungswille für eine Auftragsbeschreibung der öffentlich-rechtlichen Radiowellen erkennbar ist, die dieses Vakuum fortgesetzt für ihre weitere Expansion nutzen. Zudem wird die hohe Finanzausstattung der öffentlich-rechtlichen Radiowellen für ihren DAB+-Umstieg mit dem aktuellen KEF-Beschluss fortgeschrieben. Umso dringlicher wird es, dass auch politische Antworten gegeben werden, wie die Privaten ihren Umstieg finanzieren sollen. Auch diese Frage ist leider unverändert unbeantwortet. Die UKW-Verbreitung wird noch lange die wirtschaftliche Grundlage des Geschäfts der privaten Radioveranstalter bleiben. Trotzdem steigt die Bedeutung auch von DAB+ als digitaler Übertragungsweg, insbesondere weil es eine politische Festlegung auf diese Technologie gibt. Wir benötigen deshalb für den weiteren Ausbau unserer DAB+-Aktivitäten gleichberechtigte Grundlagen mit den ARD-Radiowellen. Nur so können wir es vermeiden, dass aus dem Analog-Digital-Umstieg weitere Wettbewerbsnachteile zu Lasten der Privaten entstehen.“
Der VAUNET setzt sich weiterhin für eine Limitierung von Werbung und Sponsoring ein. Für das Privatradio ist die Umsetzung des sogenannten NDR-Modells (60 Minuten, ein werbeführendes Programm pro Anstalt) in allen ARD-Anstalten zielführend. Im Fernsehen spricht sich der VAUNET für eine Systemtrennung und damit für ein vollständiges Werbe- und Sponsoringverbot bei ARD und ZDF aus.
Quelle. VAUNET-Pressemeldung