Wenn es wahr ist, was die Spatzen von den Dächern pfeifen, wird der Verfassungsrechtler Paul Kirchhof den Bundesländern am Donnerstag in Berlin ein Gutachten präsentieren, das der so genannten Haushaltsabgabe zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks den Weg in die Rundfunkgesetzgebung ebnet. Der Präsident des Verbands Privater Rundfunk und Telemedien e. V. (VPRT) erklärte vor diesem Hintergrund heute auf dem Medientreffpunkt Mitteldeutschland in Leipzig: „Es steht zu vermuten, dass Herr Prof. Kirchhof den Ländern nun schwarz auf weiß bescheinigt, dass sich eine Haushaltsabgabe verfassungskonform gestalten ließe. Wir würden einen Wechsel weg von dem völlig veralteten System der gerätegebundenen Abgabe außerordentlich begrüßen, denn es ist mehr als überfällig, dass die Gebührenfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland auf eine neue Grundlage gestellt wird. Gleichzeitig muss klar sein, dass im Zuge dieses Modellwechsels an der von der Politik angekündigten öffentlich-rechtlichen Werbe- und Sponsoringfreiheit kein Weg mehr vorbei führt.“
Auch wenn in der öffentlichen Diskussion verschiedentlich der Eindruck erweckt werde, es drohe der Untergang des Abendlandes, wenn ARD und ZDF künftig ausschließlich mit 7,5 Milliarden Euro an Gebührengeldern auskommen müssten, gebe es offenkundig kein stichhaltiges Argument dafür, warum die Länder hier jetzt einen Rückzieher machen sollten. „Die Anstalten erlösen zusätzlich unter anderem etwa 0,3 Milliarden Euro aus TV-Werbeerlösen. Diesen Betrag könnte man ohne Weiteres einsparen – zum Beispiel durch den Verzicht auf das Mitbieten um kommerzielle Lizenzware oder durch Überprüfen der wirklich notwendigen Programmanzahl. Und auch die KEF hat ja in ihrem letzten Bericht wieder einige Anregungen zum Sparen gegeben“, sagte der VPRT-Präsident.
Neben dem unmittelbaren TV-Werbeverbot hatte der VPRT für einen sofortigen Einstieg in den Ausstieg der ARD-Radiowerbung mittels eines Stufenmodells plädiert. Geschaffen würde hier ein Stück mehr Systemgerechtigkeit und ein Gewinn an öffentlich-rechtlicher Glaubwürdigkeit. Entscheidend sei aus Sicht der privaten Anbieter im Übrigen, dass mit der Klärung der Gebührenfrage zuvorderst der Automatismus zwischen einem von den Anstalten selbst definierten, ständig erweiterten Programmauftrag und damit einhergehend steigenden Gebührenforderungen durchbrochen werde. Gelingen werde das nur mit einem klar definierten öffentlich-rechtlichen Auftrag und wirksamen Kontrollmechanismen, so Doetz abschließend.