Siegfried Schneider, der Vorsitzende der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM), begrüßt den am Mittwoch von der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, Brigitte Zypries, vorgelegten Entwurf zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Darin wird festgelegt, dass höherwertige Audio-Empfangsgeräte künftig nur noch mit einer Schnittstelle zum Empfang digitaler Signale verkauft werden dürfen. Die Ausrüstungspflicht bezieht sich dabei auf Geräte, die den Programmnamen anzeigen können und überwiegend dem Hörfunkempfang dienen – Mobilfunkgeräte sind demnach nicht einbezogen, Autoradios hingegen schon.
„Radiohören muss auf allen Geräten technologieneutral möglich sein“, sagt Schneider. Die Medienanstalten setzen sich daher schon lange für eine verpflichtende Ausstattung von Audio-Empfangsgeräten mit Multinorm-Empfangschips ein. Schneider: „Damit DAB+ in Zukunft eine wichtige Rolle spielen kann, sind diese technischen Vorgaben ein wichtiger Beitrag zur künftigen Entwicklung und Attraktivität des digital-terrestrischen Hörfunkmarkts.“ Auch in Smartphones sollten aber grundsätzlich Multinorm-Empfangschips eingebaut werden.
Weitere wichtige Impulse für DAB+ sind neben der TKG-Änderung derzeit die Ausschreibung des zweiten DAB+-Multiplex für neue private Programme durch die Medienanstalten, der vorgesehene Netzausbau durch die ARD sowie die diese Woche im Rahmen der Medientage Mitteldeutschland vorgestellte neue Kampagne für DAB+. „Alles zusammen wird DAB+ sicher weiteren Rückenwind geben“, so Siegfried Schneider.