Sechs Bewerber für UKW-Kette in Schleswig-Holstein

MA HSHAuf die Ausschreibung der Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH) von UKW-Übertragungskapazitäten für die Verbreitung eines 24-stündigen privaten Länderprogramms in Hamburg und Schleswig-Holstein haben sich insgesamt sechs Interessenten beworben. Aktuell wird diese UKW-Kette von Klassik Radio genutzt. Die Bewerbungsfrist endete am 04. September 2015, 12.00 Uhr. Die Bewerber sind im Einzelnen:

  • bigFM Programmproduktionsgesellschaft S.W. GmbH („big fm HSH“)
  • Evangelischer Presseverband Norddeutschland GmbH („Radio Paradiso“)
  • Klassik Radio GmbH & Co. KG („Klassik Radio“)
  • Radio TEDDY GmbH & Co. KG („Radio TEDDY”)
  • REGIOCAST GmbH & CO. KG („MEIN RADIO”)
  • Sächsische Gemeinschaftsprogramm GmbH & Co. KG („appollo radio)))“)

Die Übertragungskapazitäten stehen für die Nutzung durch einen privaten Hörfunkveranstalter ab dem 1. Juni 2016 zur Verfügung. Sie werden erstmals gemeinsam für das länderübergreifende Versorgungsgebiet Hamburg/Schleswig-Holstein ausgeschrieben. Konkret geht es damit um Frequenzen an den Senderstandorten Eiderstedt (Garding), Eutin (Bungsberg), Flensburg, Güby, Hamburg, Helgoland, Itzehoe, Kiel, Lübeck, Niebüll, Rendsburg, Schleswig und Sylt.

Klassik-Radio-260-smallDie Übertragungskapazitäten werden bislang von der Klassik Radio GmbH & Co. KG für die Verbreitung des Hörfunkspartenprogramms „Klassik Radio“ genutzt. Nachdem die Zuweisungen nach Inkrafttreten des MStV HSH bereits einmal verlängert worden waren, ist vor einer erneuten Vergabe der Kapazitäten durch die MA HSH eine Ausschreibung vorgeschrieben. Eigentlich hatte Klassik Radio angekündigt, sich von schwächeren UKW-Frequenzen außerhalb von Ballungsräumen zu trennen (RADIOSZENE berichtete). Daher wurden einige Frequenzen in Hessen, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern abgeschaltet. Man verwies auf die Übertragung via Internet und DAB+. In Schleswig-Holstein hat sich Klassik Radio aber erneut beworben – offenbar um die UKW-Frequenz in Hamburg behalten zu können, sofern die Bewerbung denn aufrecht erhalten wird.

Quelle: Pressemitteilung der MA HSH, ergänzt durch die Redaktion.