Der Medienrat der Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH) hat auf seiner heutigen Sitzung der Sylt Funk-Mediengesellschaft mbH UKW-Übertragungskapazitäten für die terrestrische Verbreitung eines lokalen kommerziellen Hörfunkprogramms in der Region Sylt, Niebüll, Leck, Bredstedt zugewiesen. Die Zuweisung gilt für die Dauer von zehn Jahren und erfolgt vorbehaltlich der telekommunikationsrechtlichen Zuteilung durch die Bundesnetzagentur. Der Antrag der Antenne Sylt GmbH wurde abgelehnt.
Die Entscheidung fiel für Sylt Funk, da das Programm nach der vom Medienrat zu treffenden Prognoseentscheidung den gesetzlichen Anforderungen besser entsprechen wird als der nicht berücksichtigte Bewerber. Das Programm ist eine journalistisch geprägte Mischung aus Information, Bildung, Beratung, Unterhaltung und Musik für die Kernzielgruppe 35+. Im Mittelpunkt stehen neben lokalen Nachrichten auch Beiträge in den Minderheitensprachen der Region.
Thomas Fuchs, Direktor der MA HSH, betonte in Bezug auf das Verfahren: „Nachdem der Staatsvertrag seit Januar 2015 lokalen Hörfunk in Schleswig-Holstein ermöglicht, haben wir das Verfahren zügig durchgeführt, um erstmals lokalen Hörfunk in Schleswig-Holstein auf den Weg zu bringen.“ Der Vorsitzende des Medienrats, Lothar Hay, ergänzte: „Jetzt muss sich zeigen, ob die in dieser Region gesehenen Potenziale tatsächlich genutzt werden können.“
Die berücksichtigungsfähigen Bewerber für lokalen Hörfunk im Versorgungsgebiet Lübeck, Bad Schwartau, Krummesse, Ratzeburg werden auf der heutigen Sitzung des Medienrats angehört. Eine Auswahlentscheidung ist für die Medienratssitzung am 2. September 2015 vorgesehen.
Quelle: Pressemitteilung der MA HSH.