Der MDR-Rundfunkrat hat sich in seiner Sitzung am Montag, 30. Juni 2014, im thüringischen Suhl mit der Erfüllung des MDR-Programmauftrags und der Finanzlage des Senders befasst. Mit einer deutlich sichtbaren Modernisierung seiner Programmangebote, neuen Formatideen, veränderter Sendeplanung und einer Schärfung seines journalistischen Profils sowohl im Fernsehen als auch im Hörfunk hat der MDR seine Spitzenposition unter den Dritten Fernsehprogrammen der ARD festigen und seine Position im mitteldeutschen Radiomarkt deutlich ausbauen können.
Die MDR-Rundfunkratsvorsitzende Gabriele Schade bezeichnete das Jahr 2013 als „ein gutes Jahr für den MDR und seinen gemeinwohlorientierten Auftrag“. Der Rundfunkrat unterstütze jeglichen Reformkurs in Richtung einer deutlicheren öffentlich-rechtlichen Ausprägung seines Programms und einer Betonung des Informations- und Bildungsauftrags, sagte die Vorsitzende bei der Beratung eines Berichts über die Erfüllung der Leitlinien für die Programmgestaltung 2013.
Der MDR hat sich vor Jahren freiwillig verpflichtet, alle zwei Jahre seinen Programmauftrag durch Programmleitlinien inhaltlich zu konkretisieren und entsprechend die Erreichung dieser Programmziele gegenüber dem Rundfunkrat zu bilanzieren. Die Formulierung der Leitlinien wird künftig in den MDR-Entwicklungsplan integriert, der vom Sender ebenfalls regelmäßig vorzulegen ist.
Passiert haben das Aufsichtsgremium auch der Jahresabschluss des MDR für 2013 sowie die finanziellen Eckwerte des Wirtschaftsplanes 2015 und die mittelfristige Finanzplanung bis zum Jahr 2020. Das Unternehmen halte an seinem mittelfristigen Finanzziel fest, 2017 die strukturelle Finanzschieflage beseitigt zu haben und einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen zu können, unterstrich MDR-Intendantin Karola Wille bei der Vorstellung des Zahlenwerks. Bis dahin müssen erwartete jährliche Unterdeckungen noch aus Rücklagen beglichen werden.
Entsprechend seinem originären Auftrag, erläuterte die Rundfunkratsvorsitzende Schade, wird sich das Aufsichtsgremium im Herbst dieses Jahres mit der „programmspezifischen Aufarbeitung des Wirtschaftsplans“ beschäftigen. Daraus soll detailliert hervorgehen, wie sich in den zurückliegenden Jahren bei stabiler Gebühr und damit stagnierenden Einnahmen die Budgets im Fernsehen, im Hörfunk und bei den Telemedien einerseits und bei den verschiedenen Programmformaten andererseits entwickelt haben, und wie im Lauf der Jahre das Verhältnis von Neuproduktionen zu Wiederholungen war.
Rundfunkrat will seine Arbeit öffentlich noch besser darstellen
Der MDR-Rundfunkrat hat darüberhinaus die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichtes an die Gremienarbeit im öffentlich-rechtlichen Rundfunk erörtert. Dabei ordneten der Mainzer Medien-Professor Matthias Cornils und der Juristische Direktor des MDR, Jens-Ole Schröder, das Urteil und seine Ableitungen für die MDR-Gremien ein. Über die Erfahrungen des WDR-Rundfunkrates mit einer größeren Öffnung der Gremienarbeit gegenüber der Öffentlichkeit berichtete die WDR-Rundfunkratsvorsitzende Ruth Hieronymi.
Der Rundfunkrat wird sich nach der Sommerpause mit konkreten Ableitungen für die Arbeit des Gremiums in Sachen Transparenz und Konsequenzen aus dem so genannten ZDF-Urteil beschäftigen. Das teilte die Vorsitzende des MDR-Rundfunkrats, Gabriele Schade, nach der Klausurtagung am 30. Juni 2014 mit. Ohne der Gesetzgebungskompetenz der Länder im MDR-Staatsvertragsgebiet vorzugreifen, könne der Rundfunkrat einige Schritte eigenständig festlegen. Über diese Punkte wie zum Beispiel eine verbesserte öffentliche Darstellung der Gremienarbeit werde der Rundfunkrat im Oktober entscheiden.
Einigkeit herrschte im MDR-Rundfunkrat, dass der vorhandene rechtliche Handlungsrahmen ausgenutzt werden soll, um die Arbeit des Aufsichtsgremiums gegenüber der Bevölkerung transparenter zu gestalten. Dazu soll vor allem die Internet-Präsenz des Rundfunkrats über das bereits erreichte Maß hinaus ausgebaut werden. Dies entspricht auch den von der Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) der ARD formulierten Standards der Transparenz der Gremienarbeit. Ob darunter auch die Veröffentlichung von Sitzungsprotokollen, Tagesordnungen und anderen sitzungsbezogenen Unterlagen fallen kann, soll zunächst einer intensiveren Prüfung des derzeit vorhandenen Rechtsrahmens unterzogen werden. Geprüft werden soll auch eine mögliche Öffnung der Gremiensitzungen für die Öffentlichkeit sowie die Zusammensetzung von Ausschüssen.
Quelle: Pressemitteilungen des MDR