die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK) hat in ihrer jüngsten Sitzung am 28. Juni in Erfurt den Anbietern ERF Medien e. V. und BigCityBeats GmbH die rundfunkrechtliche Zulassung für jeweils ein Hörfunk-Spartenprogramm erteilt. Beide Lizenzen gelten für einen Zeitraum von zehn Jahren.
Der ERF Medien e. V. mit Sitz in Wetzlar, der seit etlichen Jahren im Medienbereich tätig ist, will mit ERF Pop ein 24-stündiges Spartenprogramm „Religion“ veranstalten. Der Schwerpunkt soll auf christlicher Popmusik liegen, daneben sind Informationssendungen, Lebenshilfe und Kultur geplant. Der Sendestart von ERF Pop ist unmittelbar nach der Zulassung geplant. Das Programm soll über Satellit verbreitet werden.
BigCityBeats existiert bereits im Internet. Mit der Rundfunklizenz sind jetzt die Voraussetzungen gegeben, das Musik-Spartenprogramm bundesweit u. a. in Breitbandkabelnetzen zu verbreiten. Das Programm läuft rund um die Uhr und umfasst die Musikfarben elektronische Clubmusik, Popmusik, Lounge und Ambient sowie Urban Sounds; außerdem werden stündlich Nachrichten gesendet. Die BigCityBeats GmbH hat ihren Sitz in Frankfurt a. M..