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Radiomoderatoren mit eigenständiger Programmgestaltung sind selbständig beschäftigt

Eine Radiomoderatorin, die bei einem privaten Rundfunksender tätig ist und die Programmgestaltung eigenverantwortlich vornimmt, ist selbständig beschäftigt. Dies hat der 6. Senat des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz entschieden. Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung muss sie nicht zahlen, weil sie […] weiterlesen »