Gutachten erklärt sunshine live auf 97,2 MHz in Berlin für rechtswidrig
Ein Kurzgutachten, das die renommierte Medienkanzlei HÄRTING Rechtsanwälte aus Berlin erstellt hat, zeigt auf, dass es für die Nutzung der UKW-Frequenz 97,2 MHz durch sunshine live keinerlei Rechtsgrundlage gibt. „Die bewusste Duldung dieses Zustandes durch die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) stellt […] weiterlesen »