Kein Interesse an Hörfunk über DVB-T

MA HSH schreibt weitere DVB-T-Übertragungskapazität für Fernsehen und Telemedien aus

Auf seiner Sitzung am 3. März 2010 hat der Medienrat der Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH) die Neuausschreibung einer DVB-T-Übertragungskapazität für ein Fernsehprogramm oder Telemedienangebot in Hamburg und Schleswig-Holstein beschlossen. Dafür steht ein Programmdatenstrom in den Kanälen 36 (Hamburg), 59 (Lübeck) und 57 (Kiel) zur Verfügung. Die Übertragungskapazitäten in diesen Kanälen werden gemeinsam vergeben. Die Antragsfrist endet am 19. März 2010, 15.00 Uhr. Der Ausschreibungstext ist unter www.ma-hsh.de/Aktuelles&Publikationen/ Publikationen verfügbar.

Die MA HSH hatte diese Übertragungskapazität im Dezember 2009 zunächst für die Verbreitung eines DVB-T-Hörfunkangebots in Hamburg und Schleswig-Holstein ausgeschrieben. Damit sollte Hörfunkveranstaltern die Möglichkeit einer digitalen Verbreitung von bis zu 16 Hörfunkprogrammen in Hamburg und Schleswig-Holstein eröffnet werden. Allerdings ist das Interesse auf Seiten der Hörfunkveranstalter sehr gering ausgefallen, so dass der Medienrat aufgrund dieses Ausschreibungsergebnisses beschloss, keine Hörfunk-Zuweisung zu erteilen.

Auf die Ausschreibung von DVB-T-Übertragungskapazitäten für Fernsehen und Telemedien in Hamburg vom November 2009 sind hingegen mehr Bewerbungen eingegangen als Programmplätze verfügbar waren.

Dazu Thomas Fuchs, Direktor MA HSH: „Die Resonanz auf unsere Ausschreibungen von DVB-T-Übertragungskapazitäten ist eindeutig: Für die Verbreitung von Fernsehen über DVB-T gibt es eine sehr große Nachfrage, dem steht ein offenbar fehlender Mehrwert für den Hörfunk gegenüber.“