WDR zwischen Rundfunk- und Informationsfreiheit

2010: Nachrichtenmarkt: Karten neu gemischt

Mindeststandards für Texthonorare

Nachrichten, aktuell, informativ, vielfältig, gehören zu einem journalistisch anspruchsvollen Rundfunk, zu einer journalistisch hochwertigen Presse! Mit der Übernahme der deutschen AP durch den Deutschen Depeschen Dienst (ddp) und dem bevorstehenden Umzug der Deutschen Presse-Agentur (dpa) nach Berlin werden die Karten auf dem Nachrichtenmarkt neu gemischt. Harte Begriffe wie „angeschlagener Monopolist“ gegen den man nun „Marktanteile erobern“ wolle, zeugen vom heftigen Wettbewerb im Krisenumfeld. Und all das mit weniger Redakteuren, die dazu noch unter Tarif bezahlt werden? In M Menschen Machen Medien 1-2 / 2010 werden berechtigte Zweifel laut wie dieser Trend medialer Vielfalt und Qualität gerecht werden kann.

Erstmals gibt es verbindliche Mindeststandards für Honorare an Tageszeitungen. Nach fast sieben Jahren Verhandlung gab es eine Einigung zwischen Gewerkschaften und Verlegern. Für einige Selbstständige kann das eine enorme Erhöhung ihres Einkommens, mitunter eine Verdoppelung bedeuten. M informiert und macht Mut, denn nun geht es ans Umsetzen der berechtigten, nach dem Urheberrechtsgesetz angemessenen, Honorarforderungen.

Im Zwiespalt zwischen Rundfunk- und Informationsfreiheit befindet sich offensichtlich derzeit der WDR. M berichtet über eine Klage, die bereits in zweiter Instanz anhängig ist. Der Kern ist die durchaus zulässige Frage, inwieweit der öffentlich-rechtliche Rundfunk beispielsweise seine Auftragsvergabe transparent machen muss. Fällt die gebührenfinanzierte Anstalt unter das Informationsfreiheitsgesetz wie eine Behörde? Nach dem neuen NRW-Mediengesetz durchaus. Aber der WDR verweist auf seine Programmhoheit und damit auf die Rundfunkfreiheit!