Außergerichtliche Einigung mit ehemaligem (bre(ma-Direktor

brema-smallAuf seiner Sitzung am 1. Dezember 2010 hat der Landesrundfunkausschuss der Bremischen Landesmedienanstalt (bre(ma einem Vergleich mit dem ehemaligen Direktor der Anstalt zugestimmt.

Hintergrund war die Gewährung einer unbefristeten Zulage an einen Mitarbeiter, die nicht durch den Landesrundfunkausschuss genehmigt wurde. Die Rückforderung der Zulage vom Mitarbeiter wurde durch das Arbeitsgericht abgewiesen, so dass die (bre(ma die zu Unrecht gezahlten Bezüge zunächst außergerichtlich vom ehemaligen Direktor zurückgefordert hat.

Die nun erzielte außergerichtliche Einigung sieht vor, dass der ehemalige Direktor als Schadenskompensation über 50.000 Euro an die (bre(ma zahlen wird.

Die Vereinbarung ermöglicht eine zeitnahe Schadenskompensation, vermeidet ein langwieriges Gerichtsverfahren und das damit verbundene Prozesskostenrisiko.

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(bre(ma macht Ansprüche gegen ehemaligen Direktor geltend
Untreueverdacht bei der (bre(ma