RPR1. erfüllt LMK-Vorgaben
Die Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) Rheinland-Pfalz beaufsichtigt die im Land ansässigen Rundfunkveranstalter. Dazu gehört auch die regelmäßige Überprüfung der Einhaltung der lizenzrechtlichen Vorgaben. Aktuell wurde das Programm des Hörfunksenders RPR1. einer umfangreichen Untersuchung unterzogen. Hierfür beauftragte die LMK […] weiterlesen »