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NRW-Landesmediengesetz: „Hände weg von den Bürgerfunk-Sendezeiten“
Veröffentlicht am 23. Mai. 2014 von Redaktion.
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Der Bürgerfunk muss am angestammten Sendeplatz um 21.00 Uhr bleiben. Das fordern die Chefredakteurinnen und Chefredakteure der NRW-Lokalradios in einem offenen Brief an die Fraktionsspitzen im Landtag. Eine frühere Sendezeit bedeute für die Sender schwere programmliche und wirtschaftliche Nachteile.