NRW-Landesmediengesetz: „Hände weg von den Bürgerfunk-Sendezeiten“
Der Bürgerfunk muss am angestammten Sendeplatz um 21.00 Uhr bleiben. Das fordern die Chefredakteurinnen und Chefredakteure der NRW-Lokalradios in einem offenen Brief an die Fraktionsspitzen im Landtag. Eine frühere Sendezeit bedeute für die Sender schwere programmliche und wirtschaftliche Nachteile. „Bürgerfunk […] weiterlesen »