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Gutachten empfiehlt geräteunabhängige Haushaltsabgabe statt GEZ-Gebühr

ARD und ZDF stellen Gutachten zur Rundfunkfinanzierung vor

ARD und ZDF haben heute in Berlin das Gutachten des Staatsrechtlers Paul Kirchhof zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vorgestellt. Der frühere Richter am Bundesverfassungsgericht begründet in seinem von ARD, ZDF und Deutschlandradio beauftragten Gutachten die Notwendigkeit einer Fortentwicklung des bestehenden Finanzierungssystems, um der technischen Konvergenz der Empfangsgeräte gerecht zu werden und das Gesamtsystem deutlich zu vereinfachen. Im Kern geht es um den Wechsel zu einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Das vorliegende Gutachten ordnet einen geräteunabhängigen Rundfunkbeitrag vor allem finanzverfassungsrechtlich und europarechtlich ein und gibt Hinweise für eine Ausgestaltung dieses Finanzierungsmodells durch den Gesetzgeber.

Der ARD-Vorsitzende Peter Boudgoust sieht in dem vorgelegten Gutachten eine gute Entscheidungshilfe zur Klärung der mit diesem Reformvorhaben verbundenen komplexen Fragestellungen: „Mit dem Gutachten wird ein überzeugender, verfassungsrechtlich gangbarer Weg beschrieben. Prof. Kirchhof trägt eine logisch nachvollziehbare Grundidee vor, die alle wichtigen verfassungs- und europarechtlichen Aspekte einbezieht. Allerdings bedarf die Ausgestaltung eines zukunftsfähigen Modells an vielen Stellen noch der Konkretisierung durch den Gesetzgeber. Erst danach wird die ARD eine belastbare Einschätzung des Reformmodells vor allem auch unter finanziellen Aspekten abgeben können.“

ZDF-Intendant Markus Schächter sagt dazu: „Das Gutachten formuliert die verfassungsrechtlichen Vorgaben für eine Finanzierungsreform im Kern klar und prägnant. Es ist nun Sache der Politik, ihre Schlüsse aus der vorliegenden Expertise zu ziehen.“

Auch wenn die derzeit geltenden Regelungen zur Rundfunkfinanzierung den verfassungsrechtlichen Anforderungen entsprechen, sehen ARD und ZDF aufgrund der beginnenden Erosion bei den Gebühreneinnahmen jedoch – wie im Gutachten aufgeführt – Handlungsbedarf, um rechtzeitig die Weichen für ein verfassungsfestes Modell in der Zukunft zu stellen.

Die Ministerpräsidentenkonferenz der Länder wird sich am 9. Juni 2010 mit dieser Thematik befassen und will dabei auch das Gutachten von Prof. Kirchhof mit in die Entscheidung einbeziehen.

Das Gutachten steht im Internet unter www.ard.de/intern und unter www.zdf.unternehmen.de bereit. (Quelle: Pressemeldung ARD, ZDF)

DJV: Gebührenmodell für Rundfunk muss Programmauftrag sichern

Der Deutsche Journalisten-Verband hat die Ministerpräsidenten aufgefordert, die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf ein zukunftsfähiges Fundament zu stellen. Sollten sich die Länderchefs für das am heutigen Donnerstag vorgestellte Modell des so genannten Haushaltsbeitrags entscheiden, dürfe das Gebührenaufkommen für die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten keinesfalls niedriger ausfallen als derzeit. Der ehemalige Verfassungsrichter Paul Kirchhof hatte in Berlin ein Gutachten präsentiert, in dem er die Abkehr von der gerätebezogenen Rundfunkgebühr zugunsten eines Rundfunkbeitrags pro Haushalt bei strikter Aufkommensneutralität vorschlug. DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken forderte: „Die künftige Gebühr muss den Qualitätsjournalismus im öffentlich-rechtlichen Rundfunk dauerhaft sichern und den Sendern Planungssicherheit geben.“ Entscheidend sei, dass die Sendeanstalten ihren Informations- und Unterhaltungsauftrag in vollem Umfang weiterhin ausführen könnten.

Das wirtschaftliche Ungleichgewicht zwischen den ARD-Anstalten stelle ein zunehmendes Problem dar. „Die kleinen ARD-Sender und die von hoher Arbeitslosigkeit und demografischem Wandel besonders betroffenen Anstalten haben immer größere Schwierigkeiten, ihren Programmauftrag noch zu erfüllen“, kritisierte Konken. „Eine zukunftsgerechte Rundfunkfinanzierung muss diesem Ungleichgewicht ein Ende bereiten.“ Der Vorschlag des Gutachters Kirchhof, anstelle der Gebührenbefreiung von sozial Schwachen den für die Bemessung der Sozialhilfe zugrunde liegenden Warenkorb um den Haushaltsbeitrag für Fernsehen und Radio aufzustocken, sei in dem Zusammenhang ein „interessanter Ansatz“. (Quelle: DJV-Pressemitteilung)

VPRT-Präsident Jürgen Doetz zum heute in Berlin vorgestellten Gutachten von Prof. Dr. Paul Kirchhof zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

„Der VPRT begrüßt die erwartete grundlegende Weichenstellung in Richtung einer Haushalts- und Betriebsstättenabgabe, die durch das Gutachten Prof. Kirchhofs ermöglicht wird.“ Die Abkehr vom bisherigen System scheine demnach nicht nur eine Option, sondern vielmehr dringend erforderlich zu sein, da sich die gegenwärtige Abgabe der Verfassungswidrigkeit nähere.

„Die Politik muss jetzt den Ball aufnehmen – sowohl, was eine Abkehr vom geräteabhängigen Modell als auch von der öffentlich-rechtlichen Mischfinanzierung anbelangt“, so Doetz weiter. Allerdings sei der Hinweis Kirchhofs auf eine Beschränkung des öffentlich-rechtlichen Werbe- und Sponsoringverbotes auf Eigenproduktionen der Anstalten ebenso erstaunlich wie realitätsfremd. „Wenn das Gutachten annimmt, dass bestimmte Programme nur unter den Bedingungen des Sponsorings erwerbbar sind, geht es von falschen Voraussetzungen aus.

Unzutreffende Aussagen der Anstalten, dass etwa bestimmte Sportrechte ohne Sponsoringmöglichkeit nicht mehr gekauft werden können, bieten keinesfalls eine Grundlage für eine gesetzliche Regelung. Hier wäre es sicher ratsam gewesen, die andere Seite des Rechtserwerbsmarktes zur Klärung der Fakten zu Rate zu ziehen“, führte Doetz weiter aus.

Ähnlich wie das Bundesverfassungsgericht verweist Kirchhof auch auf die Mäßigung der Abgabenlast im Zusammenhang mit der Finanzierung der Anstalten, namentlich die Möglichkeit von Programmzahlbeschränkungen. „Nicht alles, was programmlich denkbar und möglich ist, wird durch den Funktionsauftrag gedeckt. Diese Mahnung sollte von den Anstalten ernst genommen werden“, so Doetz abschließend. (Quelle: VPRT-Pressemeldung).

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