Als Bertolt Brecht basisdemokratisch guter Laune war und davon sprach, dass jeder gleichzeitig Sender und Empfänger sein könne, konnte er nicht wissen, dass es für jede gute Idee in unserem Lande eine Aufsichtsbehörde gibt. Im Geflecht des Entwurfs für den 12. Rundfunkstaatsvertrag findet sich nämlich die einschüchternde Regelung, dass Streaming-Angebote im Internet, die mehr als 500 Nutzer gleichzeitig erreichen können, Rundfunk und damit genehmigungspflichtig sind. Wenn also eine Universität eine interessante Vorlesung ins Netz stellt und tatsächlich mehr als 500 Menschenkinder – was dem Sinn der Vorlesung gut tun würde – sich zeitgleich das anschauen, hat sich die löbliche Initiative der akademischen Welt in Rundfunk verwandelt. Auch der herrliche Vorstoß der Wagner-Enkel, ab diesem Sommer weltweit per Internet die Opern des Meisters zu übertragen, wird dann wohl Rundfunk sein und bei einer der 14 Landesmedienanstalten angemeldet werden müssen. Brecht als Augsburger und Bayer wäre im Wirkungsbereich der bayerischen Medienanstalt, die als erstes die Web-TV-Shows im Internet mit einer Regelungsdrohung verschreckt hat. Kaum hat man sich gefreut, dass steigende Serverkapazitäten die Web-2.0-Welt wachsen lassen, kommt nun diese Regulierungslust. Liebe Medienanstalten, vielleicht hat ein unwissender Rechtsreferendar dieses Ei in den 12. Rundfunkstaatsvertrag gelegt. Lasst doch die Internetgemeinde in Ruhe. Kontrolliert Medienfirmen, aber nicht gescheite Brecht-Adepten.
Bernt von zur Mühlen arbeitet als Medienberater in Luxemburg. E-Mail:bvzm@bvzm.net
Dieser Beitrag ist im Rahmen des täglichen Tagebuchs von Bernt von zur Mühlen im Medienboten am 17. Juli 2008 erschienen und wird mit freundlicher Genehmigung des Medienbote Verlags auf RADIOSZENE veröffentlicht.
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