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Neun Bewerber für bundesweites Digitalradio

Weiteres Verfahren wird zeitnah in der Sitzung der ZAK am 16. März 2010 erörtert

DABAuf die Ausschreibung für die Zuweisung von terrestrischen Übertragungskapazitäten für die digitale Verbreitung eines privaten Hörfunkprogramms oder eines dem Rundfunk vergleichbaren Telemediums, die durch sämtliche Landesmedienanstalten aufgrund des Beschlusses der ZAK vom 15. Dezember 2009 erging, haben sich nach Angaben des Hörfunkbeauftragten der DLM, dem Direktor der im vorliegenden Ausschreibungsverfahren zuständigen Landesmedienanstalt Saarland, Dr. Gerd Bauer, fristgerecht folgende Anbieter beworben:

  • die Entspannungsradio GmbH i. Gr. mit Sitz in Berlin für die digitale bundesweite Verbreitung eines privaten Hörfunkprogramms mit dem Titel „LoungeFM“
  • der ERF Medien e. V. mit Sitz in Wetzlar für die digitale bundesweite Verbreitung eines privaten Hörfunkprogramms mit dem Titel „ERF Radio“
  • die MEDIA BROADCAST GmbH mit Sitz in Bonn zum Betrieb einer Plattform für Telemediendienste
  • die Neue Welle Rundfunk-Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG mit Sitz in Nürnberg für die digitale bundesweite Verbreitung eines privaten Hörfunkprogramms mit dem vorläufigen Arbeitstitel „Radio Rauschgold“
  • die Radio 97,1 MHz Hamburg GmbH mit Sitz in Hamburg für die digitale bundesweite Verbreitung des privaten Hörfunkprogramms „ENERGY“
  • die REGIOCAST DIGITAL GmbH mit Sitz in Leipzig
  • die SV Teleradio Produktions- und Beteiligungsgesellschaft für elektronische Medien mbH mit Sitz in München für die digitale bundesweite Verbreitung eines privaten Hörfunkprogramms mit dem Titel „Süddeutsche Zeitung Radio“
  • die The Walt Disney Company (Germany) GmbH mit Sitz in München für die digitale bundesweite Verbreitung eines privaten Hörfunkprogramms mit dem Titel „Radio Disney“
  • die Herren Lorenz D. Yeboah und David Rowe, Neu-Anspach, für United Christian Broadcasters (UCB)

Auf der Sitzung der ZAK am kommenden Dienstag werden die einzelnen Bewerbungen detailliert vorgestellt und eine erste Gesamtbewertung vorgenommen. Nach der Bewerberlage gibt es dabei voraussichtlich das Erfordernis einer Auswahlentscheidung, da die zur Verfügung stehenden Übertragungskapazitäten zur Abdeckung sämtlicher angemeldeter Bedarfe nicht ausreichen.

XPLR: MEDIA Radio-Report