Deutschlandradio-Intendant Dr. Willi Steul stellt sein Amt zur Verfügung

DRadio-Intendant Willi Steul (klein)Deutschlandradio-Intendant Dr. Willi Steul (65) stellt sein Amt zum 1. Mai 2017 zur Verfügung. Steul steht seit dem 1. April 2009 an der Spitze des nationalen Hörfunks und wurde 2014 im Amt bestätigt. Seine zweite Amtszeit läuft bis zum 31. März 2019.

In einem Schreiben an den Vorsitzenden des Verwaltungsrates von Deutschlandradio, den ZDF- Intendanten Dr. Thomas Bellut, betont Steul, es sei nun der richtige Zeitpunkt gekommen, um die Staffelübergabe an seine Nachfolgerin oder seinen Nachfolger einzuleiten.

Die Debatte um die langfristige Finanzierung, den Auftrag und die Strukturen des öffentlich- rechtlichen Rundfunks werde bereits jetzt deutlich schärfer, so Willi Steul. „Um in dieser Diskussion eine aktive Rolle spielen zu können, benötigt Deutschlandradio einen mit den Bedingungen des Hauses vertrauten und eingearbeiteten Intendanten, der sowohl nach innen als auch nach außen eine deutlich über das Jahr 2019 hinaus reichende Führungsperspektive vermittelt.“

Willi Steul, Intendant Deutschlandradio (Foto: Deutschlandradio - Bettina Fürst-Fastré)
Willi Steul, Intendant Deutschlandradio (Foto: Deutschlandradio – Bettina Fürst-Fastré)

„Deutschlandradio ist ein gut bestelltes Feld“, unterstreicht Willi Steul in seinem Schreiben. Die Programme seien in seiner Amtszeit erfolgreich weiterentwickelt worden, man erreiche so viele Hörer wie nie zuvor seit der Gründung von Deutschlandradio im Jahr 1994. Auch im Online- Bereich und auf digitalen Drittplattformen genieße das Angebot des Hauses hohe Akzeptanz. Daneben seien unter seiner Führung seit 2009 auch die technischen und administrativen Bereiche von Deutschlandradio erfolgreich modernisiert und auf die digitale Welt ausgerichtet worden. Und schließlich sei die für Deutschlandradio und die Zukunft der gesamten Gattung Radio besonders wichtige Entwicklung bei DAB+ unumkehrbar.

Über das genaue Datum der Stabübergabe wird im Einvernehmen mit dem Verwaltungsrat entschieden. Dieser muss dem Hörfunkrat eine Nachfolgerin bzw. einen Nachfolger zur Wahl vorschlagen. Gemäß Staatsvertrag ist dafür in beiden Gremien von Deutschlandradio eine Zweidrittelmehrheit erforderlich.

 

Quelle: Pressemitteilung Deutschlandradio