Entscheidungen zur Zukunft von DAB+: Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) hat in ihrer heutigen Sitzung in Leipzig beschlossen, die ausgeschriebenen terrestrischen Übertragungskapazitäten auf dem ersten bundesweiten Digitalradio-Multiplex der Schlagerparadies GmbH mit Sitz in Kleinblittersdorf (42 Capacity Units) und die Media Broadcast GmbH mit Sitz in Köln (22 Capacity Units) zuzuweisen.
Die anderen Bewerber für die digitale Verbreitung einer privaten Plattform oder eines privaten Hörfunkprogramms oder eines dem Rundfunk vergleichbaren Telemediums hatten ihren Antrag zurückgezogen beziehungsweise die Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllt.
Außerdem entschied die ZAK, die Bedarfsanmeldung für einen zweiten bundesweiten DAB+-Multiplex für private Programme über die Länder bei der Bundesnetzagentur vorzubereiten. Siegfried Schneider, Vorsitzender der ZAK: „Ein den ersten DAB+-Multiplex und die in den einzelnen Ländern bestehenden Multiplexe ergänzendes, weiteres bundesweites Hörfunkangebot erweitert nicht nur die Angebotsvielfalt im digitalen Hörfunk, es kann auch einen Beitrag zur künftigen Entwicklung des digital-terrestrischen Hörfunkmarkts leisten.“
Hintergrund der Bedarfsanmeldung für einen zweiten digitalen Multiplex ist unter anderem das nachhaltige Interesse des Marktes an der bundesweiten Verbreitung eines Hörfunkpakets über DAB+. Sollte die Ministerpräsidentenkonferenz im Oktober in Rostock die Zuordnung von Übertragungskapazitäten an die Landesmedienanstalten einstimmig beschließen, kommt es zu einer medienrechtlichen Ausschreibung. In der ersten Jahreshälfte 2017 könnte dann die Zuweisung durch die ZAK oder – im Fall einer Auswahlentscheidung – durch die Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) erfolgen.
Quelle: Pressemitteilung der ZAK.