20. KEF-Bericht: Reaktionen von ARD, Deutschlandradio und Privatsendern

Rundfunkbeitrag kann um 30 Cent auf 17,20 Euro sinken

20_KEF-Bericht-DeckblattDie Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) stellt in ihrem 20. Bericht für 2017 bis 2020 einen Überschuss der Rundfunkanstalten von 542,2 Mio. € fest. Sie empfiehlt eine Absenkung des Rundfunkbeitrags um 30 Cent auf monatlich 17,20 €. Am 13. April 2016 hat der Vorsitzende der KEF, Dr. Heinz Fischer-Heidlberger, den 20. Bericht in Mainz an die Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder, die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer, übergeben.

Für die Beitragsperiode 2017 bis 2020 melden die Rundfunkanstalten einen Gesamtfinanzbedarf von 38.517,6 Mio. € an. Das sind 3.534,2 Mio. € oder rund 10% mehr als in der vorherigen Periode. Dieser Mehrbedarf wird durch höhere laufende Erträge und die Anrechnung einer Sonderrücklage aus den Beitragsmehrerträgen der Jahre 2013 bis 2016 weitgehend gedeckt. Der danach verbleibende ungedeckte Finanzbedarf für 2017 bis 2020 beträgt 435,7 Mio. €. Davon entfallen auf die ARD 395,6 Mio. € und auf das Deutschlandradio 44,5 Mio. €. Das ZDF meldet einen Überschuss von 4,5 Mio. € an.

Die Kommission reduziert den angemeldeten Bedarf nach eingehender Prüfung um 965,7 Mio. €. Davon entfallen 276,5 Mio. € auf Ertragszuschätzungen, z.B. im Bereich Werbung und Sponsoring, 617,7 Mio. € auf Aufwandsreduzierungen, z.B. bei den Programmverbreitungskosten, und 71,5 Mio. € auf Veränderungen bei den Eigenmitteln. Im Ergebnis ergibt sich daraus ein Überschuss von 542,2 Mio. €. Vom festgestellten Gesamtfinanzbedarf für 2017 bis 2020 werden 32.986,5 Mio. € (87 %) aus Rundfunkbeiträgen – einschließlich einmaliger Sonderrücklage aus Beitragsmehrerträgen – finanziert.

Für 2017 bis 2020 erkennt die Kommission die angemeldeten Erträge aus Rundfunkbeiträgen von 31.367,5 Mio. € an. Für 2013 bis 2016 stellt sie Rundfunkbeitragserträge von 31.259,9 Mio. € fest. Das sind 467,7 Mio. € mehr als im 19. Bericht angenommen. Zurückzuführen ist dies insbesondere auf eine gestiegene Anzahl an Wohnungen als Folge der hohen Direktanmeldungen. Aufgrund zwischenzeitlich vorliegender Ist-Zahlen berücksichtigt die Kommission für 2015 gegenüber der Anmeldung um 29,4 Mio. € höhere Beitragserträge (vgl. Zusatzinformation 1).

Bei den Aufwendungen für das Programm werden 16.653,6 Mio. € für 2017 bis 2020 anerkannt. Der Programmaufwand macht etwas mehr als 40% des Gesamtaufwands der Anstalten aus. ARD und ZDF haben einen zusätzlichen Aufwand von 337,5 Mio. € für Auftragsproduktionen angemeldet. Dieser Mehrbedarf wird mit „ausgewogenen Vertragsbedingungen und einer fairen Aufteilung der Verwertungsrechte im Bereich Film- und Fernsehproduktionen“ (ARD) zugunsten der Produzenten begründet. Nach Überprüfung der von den Anstalten vorgelegten Schätzungen und Rücksprache mit Produzenten erkennt die Kommission hiervon 253,1 Mio. € an (vgl. Zusatzinformation 2).

Unveränderte Bedeutung für den Finanzbedarf des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hat die betriebliche Altersversorgung. Der für 2017 bis 2020 anerkannte Aufwand beläuft sich auf netto 2.115,0 Mio. € (ARD 1.723,6 Mio. €, ZDF 341,6 Mio. €, Deutschlandradio 49,8 Mio. €). Die Kommission hält es für notwendig, den für die Altersversorgung zweckgebundenen Beitragsanteil von 25 Cent über 2016 hinaus fortzuführen. Sie würdigt die Bemühungen der Anstalten, die Kosten der Altersversorgung zu begrenzen. Bisherige Versorgungstarifverträge wurden gekündigt und sollen durch wirtschaftlichere Modelle ersetzt werden. Mit den Gewerkschaften finden gegenwärtig auch Verhandlungen über die Begrenzung des Zuwachses der laufenden Renten statt (vgl. Zusatzinformation 3).

Für die Personalkosten ohne Altersversorgung erkennt die Kommission eine um 206,4 Mio. € gekürzte Summe von 8.742,3 Mio. € an. Bei ARD und ZDF soll der Personalbestand auch in der Periode 2017 bis 2020 reduziert werden, um beschlossene Konsolidierungskonzepte umzusetzen (vgl. Zusatzinformation 4).

Die Kommission erkennt für das Entwicklungsprojekt Digitaler Hörfunk (DAB+) bei der ARD einen Bedarf von 89,4 Mio. € und beim Deutschlandradio von 63,6 Mio. € an. Bei der ARD wurde die Anmeldung um 33,3 Mio. €, beim Deutschlandradio um 10,1 Mio. € gekürzt. Die Kommission stellt fest, dass es nicht wirtschaftlich ist, zwei Verbreitungswege für den Hörfunk über die von ARD und Deutschlandradio geplante Zeitdauer parallel zu betreiben. Der Umstieg auf das im Vergleich zu UKW kostengünstigere Digitalradio kann nicht gelingen, wenn es nicht zu klaren Festlegungen von Bund und Ländern zu DAB+ kommt und ein realistischer Abschaltzeitpunkt für UKW beschlossen wird (vgl. Zusatzinformation 5).

Die Kommission nimmt einen Wirtschaftlichkeitsabschlag von insgesamt 21,1 Mio. € vor. Un- wirtschaftliches Handeln wurde z.B. bei den Produktionsbetrieben festgestellt. Erhebliche Wirtschaftlichkeitsreserven ergeben sich aus einer Sonderuntersuchung der Kommission zur IT-Landschaft der Anstalten. ARD, ZDF und Deutschlandradio sind angehalten, in den kommenden Jahren notwendige strukturelle Veränderungen im IT-Bereich einzuleiten (vgl. Zusatzinformation 6).

Die finanziellen Folgen der vom nordrhein-westfälischen Landtag im Januar 2016 beschlossenen Reduzierung der Hörfunkwerbung beim WDR werden im 20. Bericht nicht berücksichtigt. Zum einen soll das Finanzbedarfsermittlungsverfahren frei von medienpolitischen Einflüssen bleiben, weshalb diesbezügliche Entscheidungen vor Beginn des jeweiligen Prüfverfahrens getroffen sein müssen. Zum anderen konnten die von der ARD vorgelegten Zahlen im Verfahren nicht mehr auf ihre Belastbarkeit hin überprüft werden.

Der 20. KEF-Bericht steht auf der Seite kef-online.de zum Download zur Verfügung. Eine Zusammenfassung findet sich auf S. 15 ff.

Quelle: KEF-Pressemeldung

 

Deutschlandradio sieht die Empfehlungen positiv: Kommission setzt wichtigen Meilenstein für den Ausbau von DAB+

Deutschlandradio_LogoDeutschlandradio-Intendant Dr. Willi Steul zeigte sich zufrieden mit den Empfehlungen der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF), die heute als 20. KEF-Bericht in Mainz den Vertretern der Bundesländer übergeben wurden.
„Mit dem Ergebnis kann Deutschlandradio in der Finanzierungsperiode 2017 bis 2020 seinen soliden Kurs weiter fortsetzen“, so Intendant Dr. Willi Steul. Dabei sei natürlich nicht in jedem Einzelfall eine völlige Übereinstimmung zwischen der Körperschaft und den Feststellungen der Kommission erzielt worden. Dies sei, so Steul, in einem solchen Verfahren auch nicht zu erwarten. Der künftige Anteil am monatlichen Rundfunkbeitrag in Höhe von 0,49 Euro (bisher 0,48 Euro) wird die Arbeit und die Fortentwicklung des nationalen Hörfunks in den kommenden vier Jahren gewährleisten.

Willi Steul. Foto: Deutschlandradio / Bettina Fürst-Fastré
Willi Steul. Foto: Deutschlandradio / Bettina Fürst-Fastré

Besonders positiv ist dabei aus Sicht von Deutschlandradio, dass die KEF das Projekt „Digitaler Hörfunk“ weiter stützt. Die knapp 64 Millionen Euro, die Deutschlandradio hierfür im Zeitraum 2017 bis 2020 aus den Beitragsmitteln erhalten soll, werden in einen weiteren offensiven Ausbau des Sendernetzes investiert (die Landesrundfunkanstalten der ARD erhalten hierfür fast 90 Millionen Euro). Schon Mitte 2016 erreichen die Deutschlandradio-Programme mit DAB+ eine höhere Flächenabdeckung als über UKW. Im Jahr 2020 wird der mobile Empfang in über 99 Prozent der Fläche Deutschlands möglich sein und nahezu 95 Prozent der Menschen im Bundesgebiet werden dann Deutschlandfunk, Deutschlandradio Kultur und DRadio Wissen mittels DAB+-Gerät hören können.

„Für uns als nationalen Programmanbieter ist die durchgehende Digitalisierung des Hörfunkempfangs von strategisch höchster Bedeutung. Außerdem erreichen wir operativ damit eine technische Reichweite, die uns für nahezu alle Beitragszahlerinnen und Beitragszahler in Deutschland empfangbar macht. Deshalb ist es für uns von zentraler Bedeutung, dass die KEF hier einen wichtigen Meilenstein setzt“, so Intendant Dr. Willi Steul. Nunmehr seien auch die übrigen Akteure aufgefordert, sich der Herausforderung offensiv zu stellen. „Für eine angezogene Handbremse bei der Digitalisierung des Hörfunkempfanges gibt es keinen Anlass“, unterstreicht der Deutschlandradio-Intendant.

Für die Wirtschaftlichkeit des Umstiegs von der analogen UKW zur digitalen DAB+-Verbreitung ist es dabei essenziell, die Übergangszeit, in welcher in beiden Standards gesendet werden muss (Simulcast-Phase), so kurz wie möglich zu halten. Auf diesen Zusammenhang weist auch die KEF in ihrem nun vorliegenden 20. Bericht deutlich hin. Sie betrachtet deshalb auch erstmalig die Kosten für diese Verbreitungswege als wirtschaftliche Einheit. Nach Einschätzung von Deutschlandradio ist dies ein wichtiges Signal für die Übergangsstrategie. Diese Phase müsse auch durch politische und öffentliche Kommunikation sowie ein entsprechendes Marketing gestützt werden. Zu diesem Zweck wird der Sender bereits in diesem Frühjahr in enger Abstimmung mit der ARD und den übrigen Akteuren seine eigenen Aktivitäten ausbauen und arbeitsteilig fokussieren. „Wir glauben an den Erfolg von DAB+ und werden unseren Beitrag dafür leisten, dass der digitale Hörfunk ein Erfolg wird. Wenn es dann eine große Gemeinschaftsleistung von Hörfunkanbietern, Regulatoren, Politik, Netzbetreibern sowie Geräteherstellern und Handel gibt, wird der Umstieg ganz sicher gelingen“, so Dr. Willi Steul abschließend.

Quelle: Deutschlandradio-Pressemeldung vom 13.03.2016

VPRT begrüßt Länder-Arbeitsgruppe zur Reform von ARD und ZDF – „Strukturdebatte muss ohne Denkverbote geführt werden“

Tobias-Schmid_2012-VPRT-smallDr. Tobias Schmid, Vorstandsvorsitzender des VPRT: „Wir begrüßen die Ankündigung der Länder, den Reformbedarf bei den öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten zu prüfen. Angesichts des von der KEF prognostizierten Finanzbedarfs muss eine Strukturdebatte ohne Denkverbote geführt werden. Es erscheint uns ziemlich eindeutig, dass die jetzt erzielten Mehreinnahmen in Höhe von 2 Milliarden Euro der Bevölkerung genauso wenig vermittelbar sein dürften wie ein sich anschließender Mehrbedarf ab 2021. Die Strukturdebatte muss daher insbesondere eine erneute Überprüfung des nahezu grenzenlosen Funktionsauftrags, der in den letzten Jahren gerade im Radio- und Onlinebereich zu einer deutlichen Verschärfung des Wettbewerbs zu Lasten der Privaten geführt hat, umfassen.

Überdies begrüßen wir natürlich, dass die Länder bisher Wort halten und auch das Thema Reduzierung von Werbung und Sponsoring im öffentlich-rechtlichen Rundfunk weiterhin auf der Agenda haben. Die jetzige Situation des Beitragsüberschusses muss dazu genutzt werden, um die Weichen für ein ordnungspolitisch ausgewogenes duales System zu stellen und Fehlentwicklungen zu korrigieren. Mit einer Werbereduktion wird schließlich auch den verfassungsmäßigen Vorgaben der Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks von kommerziellen Einflüssen Rechnung getragen.“

Maßnahmen gegen Schieflage im dualen Radiosystem einleiten

Im 20. KEF-Bericht wird auch der Finanzbedarf von ARD und Deutschlandradio für den digitalen Hörfunk festgestellt. Dieser beträgt in der kommenden Beitragsperiode (2017 – 2020) trotz deutlicher Kürzungen für die ARD 89,4 Millionen Euro sowie 63,6 Millionen Euro für das Deutschlandradio. Mit der Anmeldung in 2019 fordert die KEF von ARD und Deutschlandradio die Erreichung bestimmter „Meilensteine“ wie etwa eine Entscheidung von Bund und Ländern zur Zukunft von UKW, die Publikation von DAB+-Nutzungszahlen mit einheitlicher Methodik sowie eine Steigerung der tatsächlichen Verbreitung von DAB+-Empfängern in Haushalten und Autos.

Klaus Schunk (Bild: VPRT)
Klaus Schunk (Bild: VPRT)

Klaus Schunk, Vorsitzender des Fachbereichs Radio und Audiodienste im VPRT: „Digitalradio ist weit mehr als nur DAB+. Insofern ist es richtig, wenn die KEF erhebliche Kürzungen vornimmt und die Freigabe von Mitteln an die tatsächliche Marktentwicklung von DAB+ knüpft, indem sie Meilensteine definiert.“ Die KEF schätzt in ihrem Bericht die Kosten des Projekts Digitaler Hörfunk seit dessen Start und im Falle einer Fortführung bis 2025 auf ca. 584 Millionen Euro. Schunk: „Der private Hörfunk muss den Herausforderungen der Digitalisierung aus dem Markt stemmen. Diese Summen verdeutlichen, dass hier ohne ein Finanzierungsmodell für die Privaten keine Chancengleichheit gegeben ist.“

Zur Forderung der KEF an die Politik, klare Rahmenbedingungen für die Einführung von DAB+ wie z. B. einen realistischen Abschaltzeitpunkt für UKW zu beschließen, ergänzt Schunk: „Ein Abschaltdatum ist keine Lösung und wird vom VPRT abgelehnt. Man kann einen Standard nicht politisch verordnen. Über seinen Erfolg entscheiden einzig die Hörer. Im Übrigen hindert niemand die Kollegen der ARD daran, ihre Programme nur noch über DAB+ auszustrahlen, statt umgekehrt Digitalprogramme auf UKW aufzuschalten. Hiermit könnten sie auch den Befürchtungen der KEF begegnen, einen unbefristeten Parallelbetrieb von UKW und DAB+ durch den Rundfunkbeitrag zu fördern.“

Schunk abschließend: „Die KEF hat Recht, dass dringend politische Entscheidungen erforderlich sind, damit das duale Radiosystem nicht zunehmend in Schieflage gerät.“ Zu diesen Maßnahmen zählt aus Sicht des VPRT u. a. die Harmonisierung der Werbezeiten aller ARD-Hörfunksender nach dem NDR-Modell sowie eine klare Begrenzung der ARD-Aktivitäten auf den Funktionsauftrag.

Quelle: Pressemeldungen des VPRT vom 13.04.2016

 

APR: Werbereduzierung statt Senkung des Rundfunkbeitrages

APRDie Reduzierung der Werbung im öffentlich-rechtlichen Radio nach dem Vorbild des sogenannten „NDR- Modells“ ist sofort möglich, ohne dass die ARD-Anstalten aus finanziellen Gründen ihre Aufgaben nicht mehr erfüllen könnten. Das ist für die Arbeitsgemeinschaft Privater Rundfunk (APR) eine der Konsequenzen aus dem soeben von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) den Ländern vorgelegten 20. Bericht. Danach erhalten die Rundfunkanstalten in der laufenden Gebührenperiode deutlich mehr Einnahmen, als zur Finanzierung des Bedarfs entsprechend den gegenwärtigen Rahmenbedingungen notwendig ist.

Felix Kovac
Felix Kovac

Für den APR-Vorsitzenden Felix Kovac eröffnen sich damit einmalige politische Handlungsspielräume, um ordnungspolitisch längst überfällige Weichenstellungen vorzuneh- men: „Einer Reduzierung des Rundfunkbeitrages ohne zuvor die ordnungspolitische Frage der Werbung bei den öffentlich-rechtlichen TV- und Hörfunksendern zu klären, erteilen wir eine Absage“, so Kovac.

Die Regulierung der Hörfunkwerbung nach dem „NDR-Modell“ knüpft an die seit Jahren geltende Rechts- lage im Norden an. Jede ARD-Landesrundfunkanstalt soll danach werktäglich 60 Minuten Radiowerbung in einem Programm ausstrahlen dürfen. Die Werbemöglichkeit soll der bundesweit ausgestrahlten Werbung vorbehalten sein, die für ihre Kampagnen auf die Werbeflächen im öffentlich-rechtlichen und im privaten Radio angewiesen ist. Am Jahresanfang hatte der nordrhein-westfälische Landtag für den WDR eine in diese Richtung gehende schrittweise einzuführende Werbebeschränkung beschlossen.

Quelle: Pressemeldungen des APR vom 13.04.2016

 

„Verlässliche finanzielle Basis für die ARD in den nächsten Jahren“

ARD LogoDie Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (KEF) hat heute den Bundesländern ihren 20. Bericht für die Beitragsperiode 2017 bis 2020 übergeben.

„Die Empfehlungen der KEF an die Länder sind eine verlässliche finanzielle Basis für die ARD in den kommenden vier Jahren“, sagte die ARD-Vorsitzende Karola Wille. „Auf dieser Grundlage können wir die digitale Transformation des föderalen Senderverbundes weiter fortsetzen und der Gesellschaft das liefern, was sie zu Recht von einem solidarisch finanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk erwartet: Qualitätsjournalismus und hochwertige, vielfältige Angebote im Fernsehen, im Radio und Online.“ So habe die KEF im Sinne der Entwicklungsgarantie auch die Digitalprojekte DAB+ und DVB-T2 HD anerkannt.

Karola Wille (Bild: MDR/Martin Jehnichen)
Karola Wille (Bild: MDR/Martin Jehnichen)

Das von den Bundesländern beauftragte junge Angebot von ARD und ZDF im Internet soll im Herbst starten, ohne dass dafür zusätzlicher Finanzbedarf angemeldet wurde. Die KEF hat auch die Anstrengungen der ARD bei der Reform der Altersvorsorge gewürdigt. Im IT-Bereich sollen durch Zusammenarbeit zwischen den Landesrundfunkanstalten zusätzliche Synergien erschlossen werden. „Wir wollen auch auf weiteren Feldern die Möglichkeiten zu noch mehr Kooperation zugunsten der Beitragszahler ausloten“, so Wille: „Der jetzt anerkannte Finanzierungsbedarf mit einer durchschnittlichen jährlichen Steigerungsrate von 1,8 Prozent für die ARD ist ein positives Signal, auch wenn die KEF nicht alle unsere Anmeldungen berücksichtigt hat.“

Wille begrüßte, dass die KEF den zusätzlich angemeldeten Finanzbedarf, der sich aus der Selbstverpflichtung der ARD für ausgewogene Vertragsbedingungen und eine faire Aufteilung der Verwertungsrechte bei Fernsehproduktionen ergibt, mit der Höhe von rund 150 Millionen Euro größtenteils anerkennt.

Damit könne die ARD die vielfältige Produzentenlandschaft in Deutschland weiter stärken und die Rahmenbedingungen für Innovation im Kreativsektor weiterentwickeln, auch wenn die Anmeldung nicht in voller Höhe berücksichtigt wurde, sagte Wille: „Die seit der Umstellung auf das Beitragsmodell im Jahr 2013 entstandenen Mehreinnahmen, die von uns nicht verwendet werden dürfen, hat die KEF nunmehr für den Zeitraum 2017 bis 2020 zur Verfügung gestellt und macht sie so im Programm sichtbar“, so Wille weiter.

Kritisch sieht die ARD allerdings, dass die KEF die nach der Bedarfsanmeldung vom Gesetzgeber in Nordrhein-Westfalen beschlossenen Einschränkungen der Werbemöglichkeiten im WDR-Hörfunk ab 2017 nicht mehr im 20. Bericht berücksichtigt hat und eine Prüfung der Kompensationshöhe erst für den nächsten Bericht avisiert hat. Die einseitige Verknappung im größten Bundesland hat wegen der bundesweiten Vermarktung von Hörfunkwerbung in sogenannten Kombi-Paketen auch deutliche Auswirkungen auf die anderen ARD-Landesrundfunkanstalten.

In ihrem Bericht schlägt das unabhängige Expertengremium den Ländern zudem vor, den Rundfunkbeitrag von derzeit monatlich 17,50 Euro auf 17,20 Euro zu senken. Hier regt die ARD an, stattdessen auch künftig aus Mehreinnahmen beim Rundfunkbeitrag wie schon in der Beitragsperiode 2013 bis 2016 Rücklagen zu bilden, um finanzielle Risiken wie die oben beschriebenen Werbeausfälle abzufedern. „Sofern eine solche neue Beitragsrücklage im Zeitraum 2017 bis 2020 nicht hierfür verwendet werden muss, kann sie dann für die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Angebote ab 2021 herangezogen werden“, sagte Wille.

Mit der Übergabe und Vorstellung des KEF-Berichts ist die zweite Phase des KEF-Verfahrens abgeschlossen. Über die endgültige Umsetzung entscheiden jetzt die 16 Landtage der Bundesländer im Rahmen eines neuen Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrags.

Quelle: ARD-Pressemeldung vom 13.04.2016

Resolution der hr-Gremien zum 20. KEF-Bericht: Rundfunk- und Verwaltungsrat plädieren für Beitragsrücklage statt Beitragssenkung

hr-Logo-Das-Erste-smallDer Rundfunk- und der Verwaltungsrat des Hessischen Rundfunks haben sich in ihrer heutigen Sitzungen mit dem 20. KEF-Bericht ausführlich befasst, der vorschlägt, den Rundfunkbeitrag ab 2017 um 0,30 Euro auf 17,20 Euro abzusenken. Sie plädieren in einer Resolution mit Nachdruck dafür, den Rundfunkbeitrag für die kommende Beitragsperiode ab 2017 in der derzeitigen Höhe von 17,50 Euro beizubehalten und Mehrerträge als Beitragsrücklage auf einem Sperrkonto auszuweisen.

Armin Clauss, Vorsitzender des Verwaltungsrats, erklärte: „Wir halten die Empfehlung der Kommission, den Rundfunkbeitrag um 30 Cent zu senken, nicht für überzeugend. Es ist zwingend rechtlich geboten, die Einnahmeeinbußen in Höhe von bis zu 130 Millionen Euro zu berücksichtigen, die durch die kürzlich erfolgte Novellierung des WDR-Gesetzes und die damit verbundene Reduzierung der Hörfunkwerbemöglichkeiten zwischen 2017 und 2020 eintreten werden. Die KEF hat bereits jetzt einen erhöhten Finanzbedarf der Rundfunkanstalten nach 2021 angekündigt, der den Rundfunkbeitrag auf über 19 Euro steigen lassen könnte. Angesichts dieser Berechnungen und um Beitragserhöhungen auch auf mittlere Sicht abmildern zu können, wäre es konsequent, die Beitragsmehreinnahmen aus der kommenden Periode – wie bereits in 2015 und 2016 praktiziert – wieder auf einem Sperrkonto zu belassen und später als Rücklagen zu nutzen.“

Der Vorsitzende des hr-Rundfunkrats, Jörn Dulige, gab zu bedenken: „Der Hessische Rundfunk hat in zahlreichen Sparrunden gezeigt, dass er sehr verantwortlich und gewissenhaft mit den Beitragsgeldern umgeht. Jede nicht gewährte bedarfsgerechte Beitragsanpassung läuft mittlerweile auf eine faktische Kürzung des Programmetats hinaus und beeinträchtigt die Programmqualität, eine Konsequenz, die unbedingt vermieden werden sollte.“

Der Intendant des Hessischen Rundfunks, Manfred Krupp, unterstützt die Haltung der hr-Gremien: „Eine Fortführung der Beitragsrücklage könnte in der gegenwärtigen politisch und wirtschaftlich unruhigen Lage für mehr Stabilität sorgen. So ist beispielsweise der Hessische Rundfunk auch unmittelbar vom Ausfall der Werbeerträge durch die Novellierung des WDR-Gesetzes betroffen.“

Geschäftsstelle des Rundfunk- und Verwaltungsrats
des Hessischen Rundfunks

Resolution von Rundfunk- und Verwaltungsrat zum 20. KEF-Bericht

Der Rundfunk- und der Verwaltungsrat des Hessischen Rundfunks haben sich in ihren Sitzungen vom 15. April 2016 mit dem 20. KEF-Bericht befasst, der vorschlägt, den Rundfunkbeitrag ab 2017 um 0,30 Euro auf 17,20 Euro abzusenken. Sie plädieren mit Nachdruck dafür, den Rundfunkbeitrag für die kommende Beitragsperiode ab 2017 in der derzeitigen Höhe von 17,50 Euro beizubehalten. Dafür sprechen folgende Gründe:

1. Die KEF hat trotz ausdrücklicher Bitte der ARD bei ihren Berechnungen die Einnahmeeinbußen in Höhe von bis zu 130 Millionen Euro nicht berücksichtigt, die durch die kürzlich erfolgte Novellierung des WDR-Gesetzes und die damit verbundene Reduzierung der Hörfunkwerbemöglichkeiten zwischen 2017 und 2020 eintreten werden. Da die Berücksichtigung dieser Mindererträge rechtlich geboten ist, hätte sie den Berechnungen für den 20. KEF-Bericht zugrunde gelegt werden müssen.

2. Eine Beitragssenkung um 30 Cent ist rechtlich nicht zwingend und auch nach den bestehenden Regelungen des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrags nicht erforderlich, der ausdrücklich in seinem Paragraf 1 Absatz 4 zulässt, dass dann, wenn die Gesamterträge die Gesamtaufwendungen übersteigen, diese Mehrerträge verzinslich anzulegen und als Rücklage auszuweisen sind.

Rundfunkrat und Verwaltungsrat des hr plädieren deshalb nachdrücklich dafür, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen und – wie schon in der laufenden Beitragsperiode – die von der KEF ermittelten Mehrbeträge als Rücklage auszuweisen, die die Rundfunkanstalten bis zum nächsten KEF-Bericht nicht ausgeben dürfen. Bis dahin sind möglicherweise weitere Klärungen erfolgt, die zeigen, ob der von den Landesrundfunkanstalten angemeldete, aber von der KEF nicht berücksichtige Mehrbedarf entstanden ist und dann mit der Rücklage verrechnet werden kann.

3. Wie der Vorsitzende der KEF gegenüber den Ländern bereits zum Ausdruck gebracht hat, ist bei einer Senkung des Rundfunkbeitrags um 30 Cent davon auszugehen, dass ab der Beitragsperiode 2021 allein schon aufgrund allgemeiner Kostensteigerungen mit einer Beitragserhöhung zwischen 1,50 und 2 Euro zu rechnen ist. Dieser künftige mögliche Anstieg kann reduziert werden, wenn jetzt auf eine Senkung des Rundfunkbeitrags verzichtet wird. Dies läge auch im Interesse der Beitragsstabilität, die ein wichtiges Ziel der Länder ist. Dieses Ziel würde konterkariert, wenn der Rundfunkbeitrag zunächst um 30 Cent gesenkt würde, dann aber ab 2021 wieder in erheblichem Umfang gesteigert werden müsste.

Rundfunkrat und Verwaltungsrat des Hessischen Rundfunks plädieren daher dafür, dem Vorschlag der KEF nicht zu folgen und den Rundfunkbeitrag auch ab 2017 bei 17,50 Euro mit der Maßgabe zu belassen, dass die Mehrerträge nicht verausgabt werden dürfen. Damit würde auch ein wesentlicher Beitrag dazu geleistet, die von allen Fraktionen des Hessischen Landtags seit jeher befürwortete Zukunftsfähigkeit der hessischen Landesrundfunkanstalt sicherzustellen.