SPD und GRÜNE: „Ein wichtiger Schritt zum Erhalt der medialen Vielfalt“
Die Landtagsfraktionen von SPD und GRÜNE haben in ihren Fraktionssitzungen dem Entwurf für die Novellierung des WDR-Gesetzes zugestimmt. Es sieht eine Reduzierung der Werbezeit in den Radiowellen des Senders vor. Sie soll in zwei Schritten erfolgen: Im Jahr 2017 soll die Werbezeit von jetzt 90 Minuten täglich auf 75 Minuten auf maximal zwei Wellen begrenzt werden, um 2019 in einem weiteren Schritt auf 60 Minuten auf einer Welle zu sinken. Dazu erklären die Fraktionsvorsitzenden Norbert Römer (SPD) und Mehrdad Mostofizadeh (GRÜNE):
Norbert Römer: „Der WDR erhält einen innovativen neuen Rechtsrahmen, mit dem seine Zukunft gesichert ist. Zugleich stehen wir in der Verantwortung, unsere vielfältige Radiolandschaft mit WDR und den 45 Lokalradios zu sichern. Mit diesem Schritt leisten wir dazu einen wichtigen Beitrag. Viele Lokalradios, die auf Werbefinanzierung angewiesen sind, befinden sich in einer wirtschaftlich angespannten Situation. Nun können die Lokalradios, ihre Veranstaltergemeinschaften und die sie wirtschaftlich tragenden NRW-Verlage zuverlässig planen. Wir gehen davon aus, dass der Erhalt der vielfältigen Lokalradiolandschaft damit gesichert ist. Gleichzeitig kann der WDR nun verlässlich und mit einer behutsamen Lösung in der wichtigen Werbefrage planen. Unsere Lösung ist ein fairer Ausgleich zwischen den Interessen des öffentlich-rechtlichen Senders und den Belangen der Lokalradios.“
Mehrdad Mostofizadeh: „Wie vereinbart, hatten wir der CDU zum Kulturausschuss in der vergangenen Woche einen tragfähigen Kompromiss zur Werbereduzierung unterbreitet. Unser Wunsch war es, einen möglichst breiten Konsens im Landtag zu erzielen. Aus diesem Konsens hat sich die Union leider aus taktischen Erwägungen verabschiedet. Wir fordern die CDU auf, zur gemeinsamen Verabredung zurückzukehren und im Plenum der Novellierung zuzustimmen. Rot-Grün hat den Einstieg in den Ausstieg aus der Werbung beim beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk im Koalitionsvertrag verankert. Gleichzeitig wollen wir die in NRW bewährte Radio-Landschaft von WDR und privaten Lokalradios erhalten. Mit der Novellierung des WDR-Gesetzes stärken wir die Rundfunkgremien insgesamt, sichern mehr Teilhabe und Transparenz.“
Tom Buhrow: „Konsequenzen wären bitter“
Der WDR-Intendant Tom Buhrow hält dies für eine falsche Entscheidung: „Die geplante Werbereduzierung im Rahmen des WDR-Gesetzes würde einseitig den WDR belasten und damit auch Nordrhein-Westfalen schaden. Sollte der Landtag morgen dem Antrag folgen, müsste der WDR die Einbußen durch entsprechende Kürzungen ausgleichen. Die Konsequenzen wären für die Medienpräsenz in unserem Bundesland bitter. Deshalb hoffe ich, dass der Antrag morgen im Landtag keine Mehrheit findet.“
Elke Schneiderbanger: „Geplante Werbereduzierung beim WDR gefährdet die Gattung Radio“
Auch der nationale Radiovermarkter ARD-Werbung SALES & SERVICES spricht sich klar gegen die Werbereduzierung aus: entgegen den bisherigen Bekundungen, die Mischfinanzierung erst in der endgültigen Validierung des Rundfunkbeitrags und mit Vorlage des KEF-Berichts auf Basis des Rundfunkstaatsvertrags einvernehmlich mit den anderen Staatskanzleien zu erörtern, strebe Nordrhein-Westfalen damit nun einen Alleingang an. Der Beschluss, der am 27.01.2016 im Landtag ratifiziert werden soll, ziehe nicht nur schwerwiegende Folgen für die WDR mediagroup und die AS&S nach sich. Er werde die Gattung Radio nachhaltig beschädigen, nicht zuletzt gegenüber global operierenden Internetkonzernen.
„Dieser Beschluss erweist der gesamten Radiogattung, auch den privaten Radiosendern, einen Bärendienst“, so Elke Schneiderbanger, Geschäftsführerin der ARD-Werbung SALES & SERVICES und zuvor langjährige Geschäftsführerin von Radio NRW. „In einem Jahr, in dem Radio im harten Wettbewerb mit den anderen Mediengattungen nur mit zurückhaltenden Erlöserwartungen operiert, den Werbekunden massiv essentielle Werbeflächen zu entziehen, offenbart eine gefährliche Unkenntnis des Marktes. Die größte Konkurrenz für die Umsätze der privaten und öffentlich-rechtlichen Radiosender ist das Internet. Freiwerdende Budgets wandern daher im Zweifel zu Google & Co oder werden eingespart. Das ist die Realität. In dieser Situation einer großen globalen Marktdynamik zu marktgefährdenden Regularien zu greifen, ist für Radio brandgefährlich. Das hat bereits die Novellierung beim Sponsoring zum 1.1.2013 gezeigt, hier kamen wegbrechende Erlöse für die Mischfinanzierung gleichfalls nicht den privaten Wettbewerbern aus der TV-Vermarktung zugute.“
Auch Oliver Adrian, Geschäftsführer des nationalen Radiovermarkters AS&S Radio, befürchtet schwerwiegende Folgen:
„Der Beschluss der Regierungsfraktionen beschädigt die Wettbewerbsfähigkeit von Radio ganz allgemein. Bereits jetzt unterliegen die Vermarktungsvorgaben für den ARD-Hörfunk strengen Grenzen und behindern die Radiowerbung im intermedialen Wettbewerb, ihre ureigenen Stärken auch auszuspielen. Weitere Werbezeitenbeschränkungen sind da Gift und beschädigen nicht zuletzt den Wirtschaftsstandort Deutschland.“
ver.di: „Rot-Grün erfüllt damit Wünsche der privaten Verleger“
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) kritisiert, dass die rot-grüne Landesregierung in NRW in der Landtagssitzung am 27. Januar 2016 mit der Novellierung des sogenannten WDR-Gesetzes eine Reduzierung der Werbezeit in den Radioprogrammen des WDR beschließen will, ohne dass es dafür, wie vorab versprochen, eine Kompensation bei den Gebühreneinnahmen geben soll.
„Rot-Grün in NRW bricht ein politisches Versprechen. Für die Beschäftigten hat das fatale Folgen. Wir appellieren an alle Landtagsabgeordneten, dem Gesetz nicht zuzustimmen. Ohne Kompensation an anderer Stelle gehen Arbeitsplätze verloren und fehlt Geld für gute Programme. Der öffentliche-rechtliche Rundfunk wird dadurch ebenso geschwächt wie der Medienstandort Nordrhein-Westfalen. Das Gesetz ist ein Geschenk an die privaten Medienunternehmen“, kritisierte ver.di-Sekretär Bernd Fiegler.
Laut ver.di hätten die Vertreter der Landesregierung im Vorfeld des Gesetzverfahrens versichert, man werde solch eine Gesetzesnovelle im Alleingang nicht beschließen, sondern sich zuerst um eine bundesweit abgestimmte Lösung zur Kompensation via Gebühreneinnahmen einsetzen.
Fiegler betonte, dass durch den Schritt nicht nur weniger Geld für Hörfunkprogramme zur Verfügung stünde, was zu Lasten der Arbeitsplätze der freien und festen Kolleginnen und Kollegen des WDR-Hörfunks geht. Gefährdet seien auch Arbeitsplätze bei der WDR mediagroup, der kommerziellen Werbetochter des WDR, und in der nordrhein-westfälischen Werbewirtschaft. „Fest steht jetzt nur der Einnahmeausfall von mehreren Millionen Euro jährlich. Wie viel davon bei der Festlegung der Rundfunkgebühr kompensiert werden kann, steht hingegen in den Sternen.“
DJV NRW: „Wegducken gilt nicht“
Der deutsche Journalistenverband DJV hatte schon vor dem Beschluss im Landtag für eine Werbereduzierung plädiert. „Die Politik hat dafür zu sorgen, dass (…) der Lokalfunk in NRW wettbewerbsfähig bleibt, sonst ist das in Deutschland einzigartige Zwei-Säulen-Modell bedroht.“ erklärte Frank Stach, Vorsitzender des DJV-NRW. mehr…
Update vom 27.01.2016: Der Landtag hat der Novellierung des WDR-Gesetzes zugestimmt.
Der Landtag NRW hat in seiner heutigen Sitzung (27.1.2016) mehrheitlich der Novellierung des WDR-Gesetzes zugestimmt. Mit den Stimmen von SPD und Grünen wurde dem Änderungsantrag der rot-grünen Fraktionen zur Reduzierung der Werbung stattgegeben. Der WDR soll die Werbung im Radio ab dem kommenden Jahr auf täglich maximal 75 Minuten reduzieren, ab 2019 auf 60 Minuten.
Der Westdeutsche Rundfunk ist enttäuscht: Beschluss beschneide von allen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland allein den WDR und schade damit dem Medienland Nordrhein-Westfalen. WDR-Intendant Tom Buhrow: „Ich halte dies für eine kurzsichtige Entscheidung, die ausschließlich den Interessen der Verleger und unseren kommerziellen Radio-Konkurrenten folgt. Sie geht komplett zu Lasten des WDR. Das ist ein fatales Signal für unsere WDR-Kolleginnen und Kollegen, die in den letzten Jahren so hart dafür gearbeitet haben, unsere Strukturen schlanker aufzustellen.“
Tom Buhrow: „Eine kurzsichtige Entscheidung“ Kürzung der Werbezeiten zu Lasten des WDR“
Seitdem Tom Buhrow das Amt des Intendanten übernommen hat, fahre der WDR einen strikten Kurs, um den Haushalt zu stabilisieren und zukunftsfähige Strukturen zu schaffen, die Ausgaben des Senders seien um jährlich 60 Mio. gekürzt worden, so der WDR in der heutigen Presseaussendung. Bis zum Jahr 2020 würden in der Summe noch 500 Planstellen abgebaut. Die Entscheidung auf Antrag der Fraktionen von SPD und Grünen reiße ein zusätzliches Loch in die mittelfristige Finanzplanung des Westdeutschen Rundfunks und erzwinge weitere Kürzungen. Welche das sein werden, werde die Geschäftsleitung nun genau prüfen. „Diese Einschnitte werden schmerzhaft sein. Deshalb werden wir sie auch sorgfältig und vertrauensvoll mit unseren Aufsichtsgremien beraten“, betont Intendant Buhrow.
Felix Kovac: „Bayern muss dem Beispiel aus NRW folgen!“
Mit großem Interesse hat auch die VBRA die heutige Entscheidung des nordrhein-westfälischen Landtags verfolgt, die Werbezeiten der Radiosender des Westdeutschen Rundfunks (WDR) zu reduzieren. „Wir freuen uns für die Kollegen in NRW, dass dort durch die Werbezeitenreduzierung der Wettbewerb im dualen Rundfunksystem wieder gerechter wird“, äußert sich der zuständige Vorsitzende der VBRA, Felix Kovac. „Dieser Schritt muss nun aber endlich auch in Bayern gemacht werden“.
Der Bayerische Rundfunk (BR), der bereits durch die Haushaltsabgabe über ein Jahresbudget von ca. 1,1 Milliarden Euro verfügt, darf in Bayern bislang täglich bis zu 128 Minuten Radiowerbung machen. Die privaten Radiosender, die sich ausschließlich durch Werbung finanzieren, betrachten dieses große Werbezeitenkontingent, mit dem der BR einen Teil der Werbegelder vom Markt abgreift, seit jeher als massive Wettbewerbsverzerrung. Die VBRA fordert daher seit langem die Einführung des sog. NDR-Modells, das eine tägliche Werbezeit von maximal 60 Minuten in einem Programm vorsieht, auch in Bayern.
„Jetzt sollte sich der Bayerische Landtag ein Beispiel an Nordrhein-Westfalen nehmen und das NDR-Modell auch in Bayern einführen“, so Kovac.
VPRT begrüßt NRW-Entscheidung zur Begrenzung der WDR-Radiowerbung: Richtungsweisender Beschluss auch für weitere Bundesländer
Auch der VPRT begrüßt die Entscheidung der Regierungskoalition in Nordrhein-Westfalen, die Radiowerbung des WDR stufenweise an das NDR-Modell anzupassen.
Klaus Schunk, Vorsitzender des Fachbereiches Radio und Audiodienste im VPRT: „Mit der heutigen Verabschiedung des WDR-Gesetzes hat die NRW-Regierungskoalition eine wichtige Weichenstellung für eine bessere Ausgewogenheit im dualen System vorgenommen, die auch für andere Bundesländer richtungsweisend ist. Sie setzt damit eine langjährige VPRT-Forderung um, die mit Augenmaß die Korrektur von Fehlentwicklungen im dualen Radiosystem auf die politische Agenda gesetzt und dabei immer auch die Interessen der Gattung Radio insgesamt berücksichtigt hat. Die Zahlenspielereien des WDR und der Aufschrei der ARD-Vermarktungsgesellschaften ändert nichts daran, dass hier ein wichtiger Beitrag zu mehr Gerechtigkeit im Wettbewerb von öffentlich-rechtlichen und privaten Radioveranstaltern geleistet wurde, der der Gattung Radio auch in NRW nicht schaden, sondern den Lokalfunk stabilisieren wird.“
DJV-NRW: „Jetzt muss Politik Kompensation der Werbezeitenreduzierung angehen“
Nach der gestrigen Verabschiedung des neuen WDR-Gesetzes durch den nordrhein-westfälischen Landtag fordert der DJV-NRW alle Beteiligten auf, nun auch die notwendigen weiteren Entwicklungen voranzutreiben. An erster Stelle steht dabei die Kompensation von Einnahmeverlusten durch die beschlossene Reduzierung der Radiowerbung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
„Die Politik ist jetzt aufgerufen, für finanziellen Ausgleich zu sorgen“, erklärt Frank Stach, Vorsitzender des DJV-NRW. „Wer den WDR als wesentliche Säule demokratischer Meinungsbildung in NRW sieht, muss ihn auch entsprechend ausstatten.“ Stach hatte sich bereits Anfang der Woche gegen eine erneute Absenkung des Rundfunkbeitrags und für die Freigabe von KEF-Geldern ausgesprochen.
Der DJV-NRW sieht aber auch Chancen in der Reduzierung von Werbezeiten. Wenn es gelingt, die Werbevermarktung neu aufzustellen, können sowohl die öffentlich-rechtlichen Radiowellen als auch die Lokalradios gewinnen. „Der Lokalfunk darf sich auf der Durchsetzung seiner Forderung nicht ausruhen. Er muss die erleichterten Bedingungen nun auch nutzen“, sagt Frank Stach. Er appelliert an die Verantwortlichen, in ihre Sender und in qualitativ hochwertige lokale Programme zu investieren. Von einem starken Lokalfunk profitiere auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk.
Der WDR ist gefordert, sich den neuen Aufgaben in der digitalen Zeit zu stellen, statt als Antwort auf die Werbezeitenreduzierung mit Kürzungen im Programm zu drohen, gar von bitteren Konsequenzen für die Medienpräsenz zu sprechen. „Die Berichterstattung über NRW muss natürlich aufrecht erhalten werden, das ist die Königsdisziplin des WDR“, erklärt Frank Stach. Er erinnert an den Programmauftrag des Senders und betont: „Einschnitte in dieser Kernkompetenz darf es nicht geben.“ Stach warnte zudem vor Einschnitten für die freiberuflich tätigen WDR-Journalisten: „Die anstehenden Veränderungen dürfen nicht auf dem Rücken der Mitarbeiter ausgetragen werden.“
Update vom 28.11.2016:
Jan-Uwe Brinkmann: „Wichtiges Signal und Bekenntnis für einen starken NRW-Lokalfunk“
Die Geschäftsführung von radio NRW begrüßt die beschlossene Gesetzesänderung und möchte besonders hervorheben, dass am Ende des formulierten 2-Stufen-Plans das NDR-Modell steht, das die Vertreter des NRW-Lokalfunks präferiert und in der Vergangenheit immer wieder gefordert hatten.
„Der NRW-Lokalfunk steht mit einem Programm drei werbetragenden Wellen des WDR gegenüber – sowohl im Hörermarkt als auch in der Vermarktung. Die Werbezeitenreduzierung ist ein erster Schritt für faire Wettbewerbsbedingungen und sichert die Zukunftsfähigkeit des NRW-Lokalfunks. Wir verstehen somit die Initiative der Fraktionen von SPD und GRÜNE als wichtiges Signal und Bekenntnis für einen starken NRW-Lokalfunk“ so Jan-Uwe Brinkmann, Geschäftsführer von radio NRW.
„Die erste Stufe der Reduzierung wird für den NRW-Lokalfunk allerdings noch nicht die gewünschten und notwendigen wirtschaftlichen Effekte mit sich bringen. Mit Blick auf die zweite Stufe hingegen, die das von uns präferierte NDR-Modell darstellt, hat der Lokalfunk in Nordrhein-Westfalen perspektivisch gesehen eine gute Chance für eine erfolgreiche Zukunft“, sagt Sven Thölen, Geschäftsführer von radio NRW.
Update vom 02.02.2016:
DLM begrüßt Verringerung der Werbezeiten im neuen WDR-Gesetz
Siegfried Schneider, Vorsitzender der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM), begrüßte im Rahmen der heutigen DLM-Sitzung den Beschluss des Düsseldorfer Landtags, im neuen WDR-Gesetz auch eine Reduzierung der Werbezeiten im öffentlich-rechtlichen Radio in Nordrhein-Westfalen festzuschreiben: „Eine Reduzierung der Werbung im öffentlich-rechtlichen Hörfunk ist für den Erhalt der Vielfalt gerade auf der lokalen und regionalen Ebene und für die Zukunftssicherung des privaten Hörfunks unerlässlich.“
Die DLM hatte bereits 2011 eine Werbebegrenzung im öffentlich-rechtlichen Hörfunk nach dem Beispiel des NDR gefordert. „Ich hoffe sehr, dass dies bei der nächsten Änderung des Rundfunkstaatsvertrags für alle öffentlich-rechtlichen Sender festgeschrieben wird“, so der DLM-Vorsitzende Schneider. Mit den dann neuen finanziellen Spielräumen wäre es für die Privatradios einfacher, auch in die digitale terrestrische Radioverbreitung DAB+ zu investieren.
Update vom 03.02.2016:
ARD-Intendantinnen und -Intendanten weisen auf Kompensationspflicht bei Werbebegrenzungen hin
Vor dem Hintergrund der im neuen WDR-Gesetz vorgesehenen Reduzierung der Werbung im Hörfunk hat die ARD in Leipzig an die Notwendigkeit der Kompensation für die daraus resultierenden Einnahmeausfälle erinnert.
„Der Medienpolitik muss bewusst sein, dass jegliche Einschränkungen bei Werbemöglichkeiten nach dem Verfassungsgrundsatz der bedarfsgerechten Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bei der Berechnung des Rundfunkbeitrags vollständig ausgeglichen werden müssen“, so die ARD-Vorsitzende und MDR-Intendantin Karola Wille.
Der WDR muss ab 2017 drastische Kürzungen der Werbung im Radio hinnehmen. Das neue WDR-Gesetz sieht vor, dass ab 2017 im Jahresschnitt nur noch 75 statt bislang 90 Minuten pro Tag Werbung im Hörfunk gesendet werden darf. Ab 2019 soll dieser Wert auf 60 Minuten täglich im Monatsschnitt sinken, was darüber hinaus den Ausgleich von Nachfrageschwankungen in werbestarken und -schwächeren Monaten erschwert. Dies habe wegen der überregionalen Zusammenarbeit bei der bundesweiten Vermarktung von Hörfunkwerbung auch Auswirkungen auf die anderen ARD-Anstalten, so Wille.
Die für die Ermittlung des Finanzbedarfs des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zuständige Kommission (KEF) hatte bereits in einem Sonderbericht 2014 entsprechende Berechnungen angestellt. Danach würde nach den damals zugrunde gelegten Zahlen ein kompletter Verzicht auf Werbung und Sponsoring bei ARD und ZDF in der laufenden Beitragsperiode eine Anpassung des monatlichen Rundfunkbeitrags um 1,26 Euro erfordern.
„Wir haben die Veränderungen bei der Hörfunkwerbung gegenüber der KEF grundsätzlich angezeigt und erwarten eine Berücksichtigung im Rahmen des 20. KEF-Berichts“, stellte Wille fest.
Update vom 03.02.2016:
Thorsten Kabitz: Kompromiss mit Signalwirkung
Lokalfunk-Chefredakteure zur Werbereduzierung im WDR-Hörfunk
Mit den Stimmen von SPD und Grünen hat der NRW-Landtag in der vergangenen Woche eine stufenweise Werbereduzierung im WDR-Hörfunk beschlossen, die zuvor auch die Chefredakteure der privaten Lokalfunkstationen gefordert hatten. Für den Vorstand des Vereins der Chefredakteure (VdC) erklärt Vorstandsmitglied Thorsten Kabitz dazu:
„Die stufenweise Reduzierung ist kein Geschenk der Politik, sondern ein Kompromiss mit Signalwirkung. Er gibt dem Lokalfunk wieder Luft zum Atmen, ohne den WDR zu überfordern.
Natürlich hätten wir uns eine schneller wirksame Umsetzung gewünscht, außerdem eine klare Beschränkung bei Sponsorings und kommerziellen Onlineaktivitäten des WDR. Der Beschluss von SPD und Grünen, der den Zielen des Koalitionsvertrags folgt, ist aber ein wichtiger Schritt zu mehr Chancengleichheit und ein gutes Zeichen für die rund 1.500 Mitarbeiter im NRW-Lokalfunk.
Die quotenorientierte Flottenstrategie der WDR-Programme und die aggressive Preispolitik haben die wirtschaftliche Basis des Lokalfunks zunehmend gefährdet. Der Gesetzgeber hat hier ein klares Zeichen gesetzt und sich nicht von den überzogenen Drohkulissen des Intendanten einschüchtern lassen. Wenn der WDR sich künftig auf die nationale Vermarktung konzentriert und die Werbepreise marktgerecht angepasst, dürften die befürchteten Einbußen im 1,4 Mrd. Euro schweren Gesamtetat überschaubar bleiben.
Für den Lokalfunk gilt es nach der Entscheidung nun, das Beste daraus zu machen. Die erhofften Mehreinnahmen werden benötigt, damit das lokale Informationsangebot in allen 44 Sendegebieten erhalten und zukunftsfähig aufgestellt werden kann. Die eigentliche Herausforderung – für private wie gebührenfinanzierte Rundfunkanbieter – ist doch der digitale Wandel. Im Gegensatz zum WDR muss sich der Lokalfunk aber die Investitionen, die für den Ausbau crossmedialer Angebote nötig sind, selbst erwirtschaften. Auch deshalb ist die Gesetzesänderung gut für die mediale Vielfalt in NRW.“
Update vom 03.02.2016: Der BR warnt vor Einschränkung der Werbung im öffentlich-rechtlichen Hörfunk:
BR: Werbezeiten-Reduzierung beim WDR wirkt sich auch auf den BR aus
Der Bayerische Rundfunk sieht in der Entscheidung des Düsseldorfer Landtags, die Werbezeit in den WDR-Hörfunkprogrammen von derzeit 90 Minuten täglich schrittweise auf maximal 60 Minuten zu reduzieren, eine nachhaltige Schwächung nicht nur des öffentlich-rechtlichen, sondern des gesamten Radiomarktes.
Ersten Berechnungen zufolge ist für die ARD davon auszugehen, dass durch den Ausstieg der „wdr mediagroup“ aus den nationalen Radiokombis erhebliche Umsatzeinbußen entstehen. Allein die BR-Vermarktungstochter „BRmedia“ rechnet bei einer Reduzierung der WDR-Hörfunkwerbung in den Jahren 2017 bis 2020 mit einem Rückgang ihrer eigenen Werbeerlöse in zweistelliger Millionenhöhe.
BR-Hörfunkdirektor Martin Wagner: „Der Gesetzgeber in Nordrhein-Westfalen löst durch die Änderung des WDR-Gesetzes letztendlich den Solidarpakt zur gemeinsamen Rundfunkfinanzierung und zur Beitragsstabilität zwischen den Bundesländern auf. Wenn Werbeeinnahmen gekürzt werden, muss über höhere Rundfunkbeiträge ein Ausgleich hergestellt werden. Der BR erwartet deshalb, dass diese Ausfälle im Rahmen des 20. KEF-Berichts berücksichtigt werden.“
Schon heute ist der Bayerische Rundfunk zu einem strikten Konsolidierungskurs gezwungen. Angesichts der seit 2009 eingefrorenen Etats und des von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) auferlegten Spardrucks hat der BR, wie auch alle anderen öffentlich-rechtlichen Sender, bei steigenden Aufwendungen und immer höheren Qualitätsansprüchen des Publikums immer weniger Geld zur Verfügung.
Eine Einschränkung oder Streichung der Werbung im öffentlich-rechtlichen Hörfunk würde die Leistungsfähigkeit des Werbeträgers Radio komplett in Frage stellen.
Würde die Werbung zum Beispiel in den BR-Radioprogrammen mit ihren Reichweiten und spezifischen Zielgruppen beschränkt, könnte die werbende Wirtschaft ihre Zielgruppen nur noch sehr eingeschränkt erreichen. Die frei werdenden Werbeetats würden somit auch nicht zu den Privaten fließen, sondern in andere Medien, vor allem in Richtung Online- und Außenwerbung.
Die vermeintliche Option der Werbevermarkter, aufgrund geringerer Werbeflächen höhere Werbepreise verlangen zu können und somit den Werbeausfall zumindest teilweise zu kompensieren, ist nach Einschätzung des BR nicht umzusetzen. Das Medium Radio befindet sich mit anderen Mediengattungen im direkten Wettbewerb um Werbeetats. Mediaagenturen und Werbekunden buchen Werbung nach Reichweite und dem erreichten Publikum. Bei einem Anstieg dieses Preises würde Radio als Werbemedium massiv beschädigt.
Quellen: Pressemeldungen von Die Grünen/SPD, WDR, ARD Werbung, ver.di, DJV NRW, VBRA, VPRT, Radio NRW, DLM, VdC und BR
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Informationen zum WDR-Gesetz (PDF)
Weiterführende Informationen
Neues WDR-Gesetz: Mehr Kontrolle, weniger Werbung
NRW reduziert Radiowerbung beim WDR – und schockt Werbungtreibende
Weniger Werbung, weniger Einfluss vom Staat