
Als Grund wird das Auslaufen des Webcaster Settlement Act aus dem Jahre 2009 und das Abspringen langjähriger Investoren genannt. In einer Email an die mehr als 5.000 Nutzer wird eine Wiederaufnahme des Angebots in anderer Form nicht für unmöglich gehalten, für die Zeit nach dem 31. Januar 2016 aber bis auf Weiteres jeglicher Support ausgeschlossen.
Bereits im Dezember war der Großteil des Personals entlassen und sämtliche Büros aufgegebenen worden. Die wenigen verbliebenen Mitarbeiter mussten von zuhause aus ihre Arbeit verrichten.
Tausende Webradiobetreiber müssen sich nun nicht nur eine neue Streaming-Plattform suchen, sondern auch zum Betrieb ihres Radios tiefer in die Tasche greifen.
Webcaster Settlement Act

Bis Ende 2015 mussten Webradiobetreiber mit einem jährlichen Umsatz von umgerechnet unter einer Million Euro höchstens eine Pauschale im Bereich von 12 bis 14% zahlen. Diese Arbeitsgrundlage lief jedoch Ende 2015 aus. Das zuständige Copyright Royalty Board ergänzte daher für 2016 bis 2020 in neuen Richtlinien nicht nur einige Definitionen, sondern auch Gebührensätze. Diese basieren nun grundsätzlich auf der Anzahl der gespielten Titel und der Anzahl derer Hörer.
Paul Riismandel rechnet es auf radiosurvivor.com vor: Einer Webradiostation mit durchschnittlich 100 Zuhörern zu beliebiger Zeit, die stündlich 15 Titel spielt, werden 1500 Darbietungen pro Stunde, somit 36.000 täglichen, also 13.140.000 jährliche Darbietungen berechnet. Dies führt zu einer Urheberrechtsabgabe von umgerechnet rund 22.000 Euro im Jahr! Gerade kleinere Anbieter von Webradiostationen können sich diese Kosten nicht leisten.








