
Die Wahl des Direktors und seine Amtszeit sind im Medienstaatsvertrag geregelt. Zur Direktorin/zum Direktor kann demnach nur ernannt werden, wer die Befähigung zum Richteramt hat. Außerdem sollte die Bewerberin/der Bewerber mit Themen der Medien- und Netzpolitik sowie der Förderung von Medienkompetenz und innovativen Medienprojekten vertraut sein.
Die Bewerbungsfrist endet am 15. August 2015.
Weiterführende Informationen
Stellenausschreibung der mabb
Quelle: Pressemitteilung der mabb.










